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Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Tankanlage Anlagen, in denen Stoffe gelagert werden, die das Grundwasser gefährden können, sind von der unteren Wasserbehörde des Landkreises Verden zu überwachen. Bei dem Umgang mit diesen Stoffen besteht ein Risiko, vor dem Boden und Wasser, insbesondere aber das Trinkwasser als wichtigstes Lebensmittel geschützt werden müssen.
Um wassergefährdende Stoffe handelt es sich zum Beispiel bei Heizöl, Diesel, Benzin oder Altöl. Unter dem Umgang mit wassergefährdenden Stoffen wird u. a. das Lagern, Abfüllen und Umschlagen Wasser gefährdender Stoffe verstanden (z. B. Heizöllagerungen, Tankstellen). Zu den Anlagen zählen auch die sog. HBV-Anlagen, die der Herstellung, Behandlung und Verwendung wassergefährdender Stoffe dienen (z. B. Holztränkeanlagen von Sägereien).
Anzeigepflicht:
Wer eine Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen in Betrieb nehmen, wesentlich ändern oder stilllegen will, hat dies der unteren Wasserbehörde anzuzeigen.
Antragsunterlagen:
- Anzeige über eine Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (pdf-Formular, s. u.)
- Übersichtskarte mit Kennzeichnung des Grundstücks
- Grundriss/Lageplan mit Kennzeichnung des Aufstellungsortes der Anlage und ggf. der Rohrleitungen
- Prüfzeugnis für die Behälter
- Verwendbarkeitsnachweis für die Sicherheitseinrichtungen
- Einstellbescheinigung Grenzwertgeber
Wir empfehlen, für eine Beratung im speziellen Einzelfall mit uns Kontakt aufzunehmen.


