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Arbeitgeberservice des Kommunalen Jobcenters Landkreis Verden
Der Arbeitgeberservice des Kommunalen Jobcenters Landkreis Verden ist als Dienstleister für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber im Landkreis tätig.
Wir unterstützen Unternehmen bei der Arbeits- und Ausbildungsplatzbesetzung:
- Wir erstellen ein Anforderungsprofil entsprechend Ihrer Rahmenbedingungen und konkreten Anforderungen. Auf Wunsch besuchen wir Sie auch vor Ort.
- Wir wählen passende Bewerberinnen und Bewerber aus und begleiten sie bei dem weiteren Bewerbungsprozess. Durch ein Praktikum können sich potenzielle Bewerberinnen bzw. Bewerber und die Unternehmen kennenlernen.
- Bei Bedarf können wir Veranstaltungen organisieren, die Ihr Unternehmen für Arbeitssuchende bekannt machen und die Vernetzung fördern.
Wir beraten im Rahmen des Bürgergeldgesetzes über mögliche Förderinstrumente im Zusammenhang mit einer Arbeitsaufnahme:
- Eingliederungszuschuss (§§ 88 – 92 SGB III)
Zur Eingliederung in Arbeit von zukünftigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, deren Vermittlung wegen in ihrer Person liegender Gründe erschwert ist, können Sie als Arbeitgeberin bzw. Arbeitgeber einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt zum Ausgleich einer Minderleistung erhalten. [Eingliederungszuschuss]
- Förderung nach dem Teilhabechancengesetz (§16i + §16e SGB II)
Das Teilhabechancengesetz sieht die Förderung von Langzeitarbeitslosen vor. Dazu gibt es ab 2019 zwei neue Förderinstrumente.
- Förderung nach §16e SGB II: Personen, die seit mindestens 2 Jahren arbeitslos sind, sollen dabei unterstützt werden, wieder in den Arbeitsmarkt zurückzukehren.
Bei einer sozialversicherungspflichtigen Einstellung aus diesem Personenkreis können Sie als Arbeitgeberin bzw. Arbeitgeber mit einem Zuschuss zum Arbeitsentgelt für 24 Monate gefördert werden. Im ersten Jahr in Höhe von 75 Protzent und im zweiten Jahr in Höhe von 50 Prozent des regelmäßig gezahlten Arbeitsentgelts (ortsüblich oder tarifbezogen), zzgl. des Arbeitgeberanteils an der Sozialversicherung.- Förderung nach §16i SGB II: Für arbeitsmarktferne Personen, die bereits sehr lange arbeitslos sind (mehr als 6 Jahre), gibt es die Förderung der „Teilhabe am Arbeitsleben“ durch eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.
Bei Einstellung aus diesem Personenkreis können Sie als Arbeitgeberin bzw. Arbeitgeber maximal 5 Jahre gefördert werden. Der Zuschuss zum Arbeitsentgelt beträgt in den ersten beiden Jahren 100 Prozent auf der Grundlage des Mindestlohns oder nach einem nach Tarifvertrag gezahlten Entgelt, zzgl. des Arbeitgeberanteils an der Sozialversicherung; in jedem weiteren Jahr wird dieser Zuschuss um 10 Prozent gekürzt. [Teilhabechancengesetz]
- Mehraufwandszuschuss an Arbeitgeber bei betrieblicher Ausbildung (§ 16f SGB II)
Die Ausbildungschancen für benachteiligte Personen sollen verbessert werden.
Wenn Sie als Arbeitgeberin bzw. Arbeitgeber
in eine betriebliche Ausbildung übernehmen, können Sie auf Antrag eine Mehraufwandsentschädigung erhalten.
- Ausbildungsbewerberinnen und Ausbildungsbewerber unter 25 Jahren mit aus individuellen Gründen eingeschränkten Vermittlungsperspektiven,
- Ausbildungssuchende, die noch nicht in vollem Umfang über die erforderliche Ausbildungsreife verfügen,
- lernbeeinträchtige und sozial benachteiligte Ausbildungssuchende
Diese Förderung erhalten Sie in zwei Raten:
1. Rate: bei Ausbildungsbeginn in Höhe von 1.500,00 EUR
2. Rate: 3.000,00 EUR nach der Probezeit
Der Zuschuss richtet sich an kleine und mittelständische Unternehmen mit maximal 500 Beschäftigten.
Bitte beachten Sie, dass ein Antrag auf Förderung generell vor Abschluss eines Arbeits- oder Ausbildungsvertrages gestellt werden muss!
Haben Sie Fragen? Dann sprechen Sie uns an.
Ansprechpartner/in
| Lauren Hermsmeier | |
| Landkreis Verden - Kreishaus, Zimmer 1059b (Eingang West, 1. OG) Lindhooper Straße 67 27283 Verden (Aller) Telefon: 04231 15-133 E-Mail: L-Hermsmeier@landkreis-verden.de | |
| Frau Scheffold | |
| Landkreis Verden - Kreishaus, Zimmer 2055a (Eingang West, 2. OG) Lindhooper Straße 67 27283 Verden (Aller) Telefon: 04231 15-711 E-Mail: B-Scheffold@landkreis-verden.de | |

