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Arbeitsvermittlung und Beratung
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Das Kommunale Jobcenter Landkreis Verden erarbeitet gemeinsam mit den Betroffenen, die Arbeitslosengeld II beziehen, unter Berücksichtigung der beruflichen und persönlichen Rahmenbedingungen, Strategien und Unterstützungsmöglichkeiten zur Förderung der Integration in den Arbeitsmarkt. Diese individuellen Vorgehensweisen und auch Verpflichtungen werden in einer verbindlichen Eingliederungsvereinbarung ("Fördern und Fordern") festgelegt. Oberstes Ziel ist die Integration in den 1. Arbeitsmarkt.
Auf dem 1. Arbeitsmarkt werden reguläre, sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse und Minijobs vermittelt. In einem persönlichen Gespräch klärt die Arbeitsvermittlung mit der arbeitsuchenden Person Fähigkeiten und Interessen ab. Es wird ausführlich über die individuelle Arbeitsmarktsituation gesprochen. Entsprechend der Stärken, Kenntnisse und Fertigkeiten der arbeitsuchenden Person wird bewerberorientiert nach einem passenden Arbeitsplatz gesucht. Es werden nicht nur Stellen in erlernten Berufen oder zuletzt ausgeübten Tätigkeiten, sondern auch in angrenzenden bzw. anderen Berufsgruppen nach einer Vermittelbarkeit in den ersten Arbeitsmarkt ausgewählt.
Die Arbeitsvermittlung verfügt über gute Kontakte zu Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber und kennt die aktuelle Lage des Arbeitsmarktes, damit ein adäquater Arbeitsplatz gefunden werden kann. Das Kommunale Jobcenter Landkreis Verden unterstützt - u. a. in Zusammenarbeit mit Qualifizierungsträgern - intensiv und individuell bei der Erstellung von Bewerbungsunterlagen. Auch Praktika sind oftmals ein Weg, der in den ersten Arbeitsmarkt führen kann. Anfallende Kosten, wie beispielsweise Fahrkosten während eines Betriebspraktikums oder eines Vorstellungsgespräches, können erstattet werden. Fortbildungen und Qualifizierungen, die erforderlich sind, um eine Arbeitsstelle zu erlangen, können gefördert werden.
Auf dem so genannten 2. Arbeitsmarkt wird Arbeitsuchenden die Teilnahme an Arbeitsgelegenheiten oder an Qualifizierungsprojekten angeboten. Es handelt sich hierbei nicht um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.
Wir achten darauf, die Fähigkeiten und Interessen sowie die zeitlichen und räumlichen Möglichkeiten der Arbeitsuchenden zu ergründen und bei den Vermittlungsvorschlägen zu berücksichtigen, um Lebens- und Arbeitsperspektiven zu eröffnen.
Viele Arbeitsuchende kommen auch mit Sorgen und Befürchtungen in die Beratung. Wir nehmen Ihre Bedenken ernst. Ebenso versuchen wir aber auch, Sie zu ermutigen und zu unterstützen, neue Wege zu gehen und sich auf Ungewohntes einzulassen. Daraus können sich Chancen ergeben, neue Arbeitsfelder kennen zu lernen und verborgene Talente zu erkennen und zu entwickeln.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Arbeitsvermittlung und Beratung können allerdings erst tätig werden, wenn ein Antrag auf Bürgergeld gestellt und bewilligt worden ist. Danach werden individuelle Gesprächstermine mit den Personen vereinbart, für die konkret Bürgergeld gezahlt wird.
Haben Sie Fragen? Wir beraten Sie gerne. Für weitere Fragen nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.

