Inhaltsbereich
Asbest
Seit dem 01.12.2024 wird auf den Abfallhöfen des Landkreises Verden kein Asbest mehr angenommen!
Zum Asbest gehören z. B.:
- Zementasbest, z. B. Wellzementplatten (Kaufdatum vor 1990)
- Weichasbest, z. B. in alten Nachtspeicheröfen
- Asbeststäube, Spritzasbest
Achtung!
Zementasbest, Weichasbest, Spritzasbest und Asbeststäube bitte nur von Fachpersonal ausbauen und entsorgen lassen!
Die richtige Entsorgung:
Um jegliche Freisetzung von Asbest und asbesthaltigen Stäuben zu verhindern, sind besondere Vorsichtsmaßnahmen erforderlich. Dazu gehört, dass die Abfälle in sogenannten Bigbags verpackt werden. Diese Bigbags sind dafür konzipiert, die Asbestabfälle sicher zu transportieren und zu lagern, ohne dass gefährliche Fasern entweichen können.
Es ist ratsam, sich vor der Entsorgung von Asbestzementabfällen umfassend zu informieren und gegebenenfalls professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Die ordnungsgemäße Handhabung und Entsorgung von Asbest ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch ein wichtiger Beitrag zum Schutz der Gesundheit und der Umwelt. Bitte beachten Sie, dass unsachgemäße Entsorgung oder der Umgang mit Asbest schwerwiegende rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.
Für weitere Informationen und Unterstützung steht Ihnen die Abfallberatung gerne zur Verfügung.


