Inhaltsbereich
Der Personalrat beim Landkreis Verden
Die Beschäftigten des Landkreises Verden wählen alle vier Jahre ihre Personalvertretung - den Personalrat. Dieser besteht auf Grund der Beschäftigtenzahlen aktuell aus 13 Mitgliedern. Hierbei handelt es sich um 11 Tarifbeschäftigte sowie eine Beamtin und einen Beamten. Alle 13 Mitglieder entscheiden gemeinsam. Die/Der Vorsitzende übernimmt die Funktion der Ansprechperson.
Generelle Aufgabe des Personalrates ist es, darüber zu wachen, dass die zugunsten der Beschäftigten erlassenen Gesetze, Tarifverträge, Verordnungen, Dienstvereinbarungen usw. eingehalten werden. Der Personalrat vertritt die Interessen und Rechte der Beschäftigten gegenüber der Dienststelle. Darüber hinaus wird vom Personalrat eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber gefordert, die dazu dient, die Aufgabenerfüllung des Landkreises Verden zu gewährleisten.
Die rechtliche Grundlage bildet das Niedersächsische Personalvertretungsgesetz (NPersVG). Dieses räumt dem Personalrat ein umfangreiches Mitbestimmungs- und Beteiligungsrecht ein. Mitbestimmen muss der Personalrat beispielsweise bei persönlichen, sozialen und organisatorischen Maßnahmen. Hierbei geht es um Dinge von der Einstellung oder Eingruppierung der Beschäftigten über die Arbeitszeitregelung (Arbeitsbeginn, Arbeitsende, Gleitzeitrahmen, Pausenzeiten) bis hin zum Arbeits- und Gesundheitsschutz.
Der Personalrat kann mit der Dienststelle zu bestimmen Themen Dienstvereinbarungen abschließen. Dies ist z. B. zu Themen wie Betriebliches Gesundheitsmanagement, Telearbeit, Suchtprävention oder Leistungsorientierte Bezahlung nach § 18 Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) möglich.
Ansprechpartnerin für den Personalrat des Landkreises Verden ist die Vorsitzende
Beate Peter
Telefon: 04231 15-303
E-Mail: beate-peter@landkreis-verden.de
In ihrer Abwesenheit wird sie vertreten von:
Sabine Vogelsang (1. stellvertretende Vorsitzende)
Telefon: 04231 15-378
E-Mail: sabine-vogelsang@landkreis-verden.de