Inhaltsbereich
Elefanten-Elfenbein in Musikinstrumenten und Antiquitäten
Alle bisher für Elfenbein erteilten EU-Bescheinigungen verlieren zum 19.01.2023 ihre Gültigkeit.
Der Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) erteilt EU-Bescheinigungen zur Vermarktung von Elfenbein ab sofort nur noch für Musikinstrumente aus der Zeit vor 1975 sowie für Antiquitäten, also Exemplare aus verarbeitetem Elfenbein, die nachweislich vor 1947 hergestellt wurden.
Unter www.nlwkn.niedersachsen.de/elfenbein hat der Landesbetrieb wichtige Hintergrundinformationen und Vordrucke für Antragsstellende zusammengestellt.
Die EU-weit neuen Regelungen zum Handel mit Elfenbein sind mit Wirkung vom 19. Januar 2022 in Kraft getreten. Für Rohelfenbein dürfen mit nur wenigen Ausnahmen damit bereits jetzt keine neuen EU-Bescheinigungen mehr erteilt werden.
Sammelnden Personen entsprechender Objekte empfiehlt der NLWKN, diese zeitnah zu katalogisieren und den unteren Naturschutzbehörden zu melden. Damit wird im Falle eines späteren Veräußerungswunsches oder im Erbfall der Nachweis der legalen Herkunft erleichtert.
Zuständig für die Entgegennahme der Meldungen aus dem Kreisgebiet Verden ist:
Ansprechpartner/in
| Bettina Bielefeld | |
| Landkreis Verden - Kreishaus, Zimmer 1141 (Eingang Ost, 1. OG) Lindhooper Straße 67 27283 Verden (Aller) Telefon: 04231 15-754 E-Mail: Bettina-Bielefeld@landkreis-verden.de | |