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Erdwärmenutzung
Erdwärmesonden, Erdwärmekollektoren u. a.
Alle Erdwärmeanlagen unterliegen den allgemeinen Sorgfaltspflichten gemäß § 5 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und müssen so eingebaut und betrieben werden, dass mit der nach den Umständen erforderlichen Sorgfalt eine nachteilige Gewässerveränderung vermieden wird.
Sofern eine Wärmepumpenheizung mittels Erdwärme (Erdwärmesonden, Erdwärmekollektoren oder Energiepfählen/aktivierte Gründungspfähle) eingesetzt werden soll, bedarf dies einer Bohranzeige (§ 49 Absatz 1 Wasserhaushaltsgesetz [WHG]).
Sie können sich mit Hilfe des "Leitfadens Erdwärmenutzung in Niedersachsen“ - Geoberichte 24 - über die verschiedenen Systeme oder mit dem Online-Tool des LBEG „Geothermie – Geht das bei mir?“ näher informieren. Die entsprechenden Links finden Sie am Seitenende.
Luftwärmepumpen bedürfen keiner Bohranzeige. Sofern Sie wassergefährdende Stoffe einsetzen möchten, ist dies vorab mit der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Verden abzustimmen.
Die Bohranzeige ist über die „Norddeutsche Bohranzeige Online“ des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) einen Monat vor Beginn der Arbeiten zu stellen. Die Bohranzeige kann in der Regel direkt durch das beauftragte Bohrunternehmen erstellt werden. Jedoch ist die erstellte Bohranzeige vom Antragsteller unterschrieben in Papierform der Unteren Wasserbehörde vorzulegen. Wird die Bohranzeige durch das Bohrunternehmen gestellt, ist eine Vollmacht des Antragstellers erforderlich. Diese ist der Bohranzeige für die Untere Wasserbehörde beizufügen.
Das Anzeige-/Antragsformular wird auf der Internetseite des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) bereitgestellt. Nutzen Sie dazu den nachstehenden Link "Norddeutsche Bohranzeige Online".
Füllen Sie die Bohranzeige aus. Wichtig: Bei dem „Bohrzweck“ ist unbedingt „Erdwärmegewinnung“ anzugeben, da ansonsten die erforderlichen Angaben zu den jeweiligen Erdwärmeanlagen nicht erfasst werden können (siehe hierzu das Dokument: „Bohranzeige - Bohrzweck „Erdwärmegewinnung“). Die Anzeige an das LBEG senden Sie bitte online ab. Zur Beantragung der wasserrechtlichen Erlaubnis/Anzeige bei der Unteren Wasserbehörde ist das Formular auf den Seiten des LBEG auszudrucken. Der Vordruck ist vom Auftraggeber der Bohrungen zu unterschreiben. Welche Unterlagen vorzulegen sind, ergibt sich aus dem Formular. Die Unterlagen sind in zweifacher Ausfertigung vorzulegen.
Erdwärmesonden-Anlagen dürfen nur von zertifizierten Bohrfirmen errichtet werden. Die Bohrfirma muss nach DVGW W 120-2 zertifiziert sein oder eine gleichwertige Zertifizierung einer akkreditierten Zertifizierungsstelle besitzen. Der Nachweis der Zertifizierung ist mit der Bohranzeige bei der Unteren Wasserbehörde vorzulegen.
Bei Fragen zu Erdwärmesonden, Erdwärmekollektoren oder Energiepfählen wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail an einen der nachstehend genannten Ansprechpartner beim Landkreis Verden.
Erdwärmebrunnensysteme
Erdwärmebrunnensysteme (umgangssprachlich auch Grundwasserwärmepumpe) fallen aufgrund der Benutzung (Entnehmen, Zutagefördern, Zutageleiten und Ableiten) von Grundwasser unter die Erlaubnispflicht des § 8 Abs. 1 WHG.
Bei Erdwärmebrunnensystemen ist zunächst eine Bohranzeige zum Bau der Brunnen zu stellen (siehe Bohranzeige für Erdaufschluss. In einer zweiten Stufe erfolgt, nach Einsendung der vollständigen Antragsunterlagen, die Prüfung der Zulassung des Anlagenbetriebes. Welche Antragsunterlagen vorzulegen sind, ergibt sich aus dem nachstehenden Formular "Antrag Erdwärmebrunnensysteme". Die Prüfung des Antrages ist kostenpflichtig.
Fragen zu Erdwärmebrunnensystemen richten Sie bitte telefonisch oder per E-Mail an den nachstehend genannten Ansprechpartner beim Landkreis Verden.
Ansprechpartner/in
| Erdwärmesonden, Erdwärmekollektoren und Energiepfähle (Achim, Kirchlinteln, Ottersberg, Oyten) - VerwaltungSimone Kungel | |
| Landkreis Verden - Kreishaus, Zimmer 1155 (Eingang Ost, 1. OG) Lindhooper Straße 67 27283 Verden (Aller) Telefon: 04231 15-210 E-Mail: wasser@landkreis-verden.de | |
| Erdwärmesonden, Erdwärmekollektoren und Energiepfähle (Dörverden, Langwedel, Thedinghausen, Verden) - VerwaltungMarco Mayer | |
| Landkreis Verden - Kreishaus, Zimmer 1155 (Eingang Ost, 1. OG) Lindhooper Straße 67 27283 Verden (Aller) Telefon: 04231 15-292 E-Mail: wasser@landkreis-verden.de | |
Links
- Online-Tool: „Geothermie - Geht das bei mir?“ (LBEG)
- Hinweise zum Online-Tool: „Geothermie - Geht das bei mir?“ (LBEG)
- Norddeutsche Bohranzeige Online
- Vorschaltseite: Leitfaden Erdwärmenutzung in Niedersachsen - GeoBerichte 24 (LBEG)
- Leitfaden Erdwärmenutzung in Niedersachsen. Rechtliche und technische Grundlagen für erdgekoppelte Wärmepumpenanlagen - GeoBerichte 24 (Hrsg.: LBEG)
- Leitfaden für hydrogeologische und bodenkundliche Fachgutachten bei Wasserrechtsverfahren in Niedersachsen - GeoBerichte 15 (Hrsg.: LBEG)

