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Erfassung respiratorischer Erkrankungshäufungen in vorschulischen Kindertageseinrichtungen (KiTa)
Im Zuge der weltweit zunehmenden Befürchtungen vor dem Auftreten einer neuen schweren Grippewelle (Influenza-Pandemie) halten die Bundesrepublik und die Bundesländer verstärkte Maßnahmen zur möglichst frühzeitigen Erkennung einer übermäßigen Häufung von Grippefällen für erforderlich. Auf Landesebene wurde deshalb ein Frühwarnsystem aufgebaut, durch das das Auftreten von akuten respiratorischen Erkrankungen (ARE) überwacht werden kann, um frühzeitig auch regionale Ausbrüche einer Grippe erkennen zu können. Kindertageseinrichtungen spielen hierbei eine wesentliche Rolle, da sie eine wichtige Drehscheiben- und Indikatorfunktion für die Weiterverbreitung der Grippe sowie auch vieler anderer Infektionskrankheiten haben.
Die Durchführung:
Das Gesundheitsamt wählt geeignete KiTas aus und erhält von diesen wöchentlich Angaben zum Krankenstand an einem bestimmten Wochentag. Es wird davon ausgegangen, dass die Leitung der KiTa in der Mehrzahl der Fälle den Grund für das Fernbleiben (z. B. Durchfall, Windpocken oder eben „Bronchitis“) kennt. Ein aktives Nachfragen der KiTa bei den Eltern wird nicht erwartet.
Zur Gruppe der akuten respiratorischen Erkrankungen (ARE) zählen folgende Krankheitsbilder:
- sog. "Erkältungskrankheiten"
- Hals- /Rachenentzündung (Pharyngitis)
- "Bronchitis"
- Lungenentzündung (evtl. begleitet von Fieber)
Darüber hinaus kann aber auch eine Mittelohrentzündung auf eine ARE hinweisen.
Dem Gesundheitsamt soll mitgeteilt werden, wie viele Kinder am jeweiligen Stichtag an einer Atemwegserkrankung im Sinne einer ARE erkrankt sind. Dabei sollen berücksichtigt werden:
- alle Kinder, die wegen einer ARE nicht zur Betreuung erschienen sind und
- alle Kinder, die nach Einschätzung der KiTa wegen Anzeichen einer ARE nicht zur Betreuung hätten abgegeben werden sollen.
Den aktuellen ARE-Wochenbericht sowie weitere Wochen- und Jahresberichte können Sie unter dem nachstehenden Link auf der Internetseite des Niedersächsischen Landesgesundheitsamtes einsehen.
