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Fachdienst 14 Rechnungsprüfung
Fachdienstleitung:
Ulf Rabe
Tel.: 04231 15-791
E-Mail: ulf-rabe@landkreis-verden.de
Stellvertretende Fachdienstleitung:
Anke Ehlers
Tel.: 04231 15-794
E-Mail: anke-ehlers@landkreis-verden.de
Der Fachdienst Rechnungsprüfung nimmt eine Sonderstellung innerhalb der Kreisverwaltung ein. Der Fachdienst ist unmittelbar dem Kreistag unterstellt, um sicherzustellen, dass die Prüferinnen und Prüfer weisungsfrei und unabhängig das gesamte Finanzwesen des Landkreises und seiner Gemeinden kontrollieren können.
Nach dem Nds. Kommunalverfassungsgesetz zählen zu den Pflichtaufgaben:
- Kassenprüfungen
- Belegprüfung im Rahmen der Prüfung der Jahresrechnung
- Prüfung der Jahresrechnung
- Prüfung von Vergaben vor Auftragserteilung
Der Landkreis Verden und die kreisangehörigen Gemeinden haben ihre Haushaltsführung spätestens seit 20212 auf die sog. "Doppik" umgestellt. Hieraus ergibt sich aufgrund der Bestimmungen des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes und der Kommunalhaushalts- und -kassenverordnung für den Fachdienst Rechnungsprüfung die Verpflichtung,
- die Eröffnungsbilanz,
- den Jahresabschluss und
- den konsolidierten Gesamtabschluss
zu prüfen.
Soweit in Einzelfällen erforderlich, kann der Fachdienst Rechnungsprüfung mit Sonderprüfungen einzelner Sachgebiete durch den Kreistag beauftragt werden.
Das Ergebnis der Rechnungsprüfung (sog. örtliche Prüfung) wird in einem Prüfungsbericht zusammengefasst, der öffentlich auszulegen ist. Dieser Schlussbericht ist Grundlage für die Entlastung der Landrätin/des Landrates bzw. der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters.
Für die örtliche Prüfung der Gemeinden wird eine Prüfungsgebühr pro Prüferin bzw. Prüfer als Tagessatz erhoben.