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Fachdienst 50 Soziales
Fachdienstleitung:
Ines Niehaus
Tel. 04231 15-440
E-Mail: ines-niehaus@landkreis-verden.de
Stellvertretende Fachdienstleitung:
Stefanie Kranz
Tel. 04231 15-438
E-Mail: stefanie-kranz@landkreis-verden.de
Die Sozialhilfe (SGB XII) ist neben den Leistungen der Renten-, Kranken-, und Versicherung, der Grundsicherung für Arbeitssuchende und dem sozialen Entschädigungsrecht eine wichtige Säule des sozialen Sicherungssystems in Deutschland. Aufgabe der Sozialhilfe ist es, dort zu helfen, wo die anderen vorrangigen Sicherungssysteme nicht greifen. Sie ist eine staatliche Leistung, auf die jede Bürgerin und jeder Bürger unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch hat. Das gilt allerdings nur, wenn und soweit sie oder er sich nicht selbst helfen kann oder keine Hilfe von anderen erhält.
Ein zweiter Arbeitsschwerpunkt des Fachdienstes Soziales ist die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung, die ab 01.01.2020 aus der Sozialhilfe in das SGB IX – Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen – übernommen wurde. Ziel dieser Veränderung ist es, dass leistungsberechtigten Menschen noch bessere Möglichkeiten für eine individuellere Lebensführung eröffnet werden sollen, die der Würde des Menschen entspricht und um eine wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern. Behinderten und von Behinderung bedrohten Menschen wird es ermöglicht, ihre eigenen Belange so weitgehend wie möglich selbst und eigenverantwortlich zu bestimmen.
Zuständig für die Ausführung des SGB IX und XII sind in Niedersachsen die Landkreise und kreisfreien Städte und innerhalb der Kreisverwaltung werden diese Aufgaben im Fachdienst Soziales bearbeitet.
Der Fachdienst Soziales gliedert sich organisatorisch in die Abteilungen:
50.1 Grundsicherung SGB XII außerhalb von Einrichtungen; Asylbewerberleistungsgesetz
- Hilfe zum Lebensunterhalt
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Leistungen zum Lebensunterhalt für ausländische Flüchtlinge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
50.2 Leistungen nach dem SGB XII bei Behinderung
- Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung
- Grundsicherung in besonderen Wohnformen
50.3 Haushalt, Controlling, EDV
- Haushaltsplanung und Haushaltsvollzug
- Controlling
- IT-Anwendungsbetreuung
50.4 Senioren- und Pflegestützpunkt, Heimaufsicht, Vereinbarungen mit Pflegeeinrichtungen
- Beratung und Information zu Pflege und Leben im Alter
- Heimaufsicht über die Pflegeheime und Tagespflegen im Kreisgebiet
- Vereinbarungen nach dem SGB XI und SGB XII (Investitionsbeträge) für Pflegeeinrichtungen
- Pflegeplanung
50.5 Wohnraum und soziale Betreuung für Flüchtlinge
- Anmietung und Verwaltung von Wohnraum für Flüchtlinge
- Koordinierungsstelle Migration und Teilhabe
- Soziale Betreuung in den Wohnungen
50.6 Besondere Leistungen SGB XII, Wohngeld, BAföG
- Ausbildungsförderung nach dem BAföG
- Wohngeld und Lastenzuschuss nach dem Wohngeldgesetz
- Landesblindengeld, Blindenhilfe
- Leistungen nach dem Gesetz über die Rehabilitierung und Entschädigung von Opfern rechtsstaatswidriger Strafverfolgungsmaßnahmen im Beitrittsgebiet (Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz)
- Hilfe zur Pflege, Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Übernahme von Heimkosten
- Fürsorgestelle für Kriegsbeschädigte und Kriegshinterbliebene
- Hilfen in besonderen Lebenslagen wie z. B. Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten, Hilfen zur Weiterführung des Haushaltes, Hilfen bei Krankheit, Bestattungskosten
50.7 Rechtsangelegenheiten
- Bearbeiten von Widersprüchen
- Vertretung des Landkreises Verden in Verfahren vor Sozial- und Verwaltungsgerichten
Innenrevision und Prüfung vertraglicher Vorrangansprüche
Die Innenrevision prüft Einzelfälle auf richtige Rechtsanwendung und wirtschaftliche Aufgabenerfüllung. Sie unterstützt die Sachbearbeitung in der Bearbeitung komplexer Fälle. Weiterhin ist sie zuständig für die Prüfung und Durchsetzung vorrangiger Ansprüche z. B. aus Wohnrechten, Rückforderung von Schenkungen und Erbschaften.