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Fachdienst 52 Arbeit
Fachdienstleitung:
Petra Schütte
Tel.: 04231 15-262
E-Mail: petra-schuette@landkreis-verden.de
Stellvertretende Fachdienstleitung:
Jan-Hendrik Schäfer
Tel.: 04231 15-250
E-Mail: j-schaefer@landkreis-verden.de
Seit dem 01.01.2005 wurden für Erwerbsfähige und in deren Haushalt lebende Angehörige die bisherige Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe zu einer einheitlichen Leistung zusammengeführt, dem so genannten Arbeitslosengeld II. Gesetzliche Grundlage ist das Zweite Sozialgesetzbuch (SGB II).
Anspruch auf Leistungen haben alle erwerbsfähigen hilfebedürftigen Personen zwischen 15 und 64 Jahren sowie ihre Angehörigen. Die Grundsicherung umfasst Dienst-, Sach- und Geldleistungen. Die Geldleistung für die erwerbsfähigen Hilfebedürftigen heißt Arbeitslosengeld II, die Geldleistung für die Angehörigen wird als Sozialgeld bezeichnet. Die Leistungen müssen beantragt werden.
Hilfebedürftig ist, wer seinen Lebensunterhalt und den seiner mit ihm in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Angehörigen aus eigenen Mitteln und Kräften nicht oder nicht ausreichend sichern kann. Dabei sind das Einkommen und das Vermögen aller Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft unter bestimmten Voraussetzungen zu berücksichtigen.