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Grünlandförderprogramm
Der Landkreis Verden fördert landwirtschaftliche Betriebe, die eine naturverträgliche extensive Bewirtschaftung von Grünland betreiben. Mit Hilfe des Programms und im Rahmen der extensiven Bewirtschaftung der Grünlandflächen soll die Sicherung und Rückentwicklung von Lebensräumen für bestandsbedrohte Vogelarten, Amphibien und selten gewordene Pflanzengesellschaften gewährleistet werden. Darüber hinaus soll auch der Entwicklung Rechnung getragen werden, dass der Biotoptyp Grünland und vor allem der Biotoptyp mesophiles Grünland stark im Rückgang befindlich ist. Hauptursachen dafür sind eine zunehmende Bebauung, die Umnutzung von Grünland zu Acker oder die Aufgabe der Nutzung.
Das Grünlandförderprogramm basiert auf dem Abschluss spezieller Bewirtschaftungsverträge sowie auf einer vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen der Unteren Naturschutzbehörde und den Bewirtschaftern. Neue Verträge werden in der Regel über eine Laufzeit von fünf Jahren abgeschlossen.
Es werden Bewirtschaftungsverträge mit drei unterschiedlichen Schwerpunkten angeboten. Als Ausgleich für die vertraglich vereinbarten Extensivierungsauflagen und die dadurch bedingten Mindereinnahmen zahlt der Landkreis entsprechend der einzelnen Vertragsvariante:
- Bunte Wiese: jährlich 210,00 Euro/ha
- Grünlandextensivierung I: jährlich 230,00 Euro/ha
- Grünlandextensivierung II: jährlich 250,00 Euro/ha
Darüber hinaus werden Gelegeschutzverträge mit 1-jähriger Laufzeit und einer Entschädigung von 62,50 Euro/Morgen angeboten.
Die Inanspruchnahme der Extensivierungsförderung ist in der Regel nicht möglich bei bisher ungenutzten oder Ödlandflächen. Kreiseigene Flächen sind von der Extensivierungsförderung ausgenommen. Sofern eine Übernahme in ein vergleichbares Programm des Landes Niedersachsen oder in andere Förderprogramme möglich ist, ist der Landkreis Verden berechtigt, die Vereinbarung vor Ablauf der festgelegten Vertragsdauer zu kündigen.
Beratung und Antragstellung:
Sofern Sie Interesse am Abschluss einer Bewirtschaftungsvereinbarung haben, nehmen Sie bitte persönlich mit uns Kontakt auf. Wir beraten Sie im Vorfeld über mögliche Vertragsvarianten. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.



