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Hecken- und Kopfbaumpflege
Heckenpflege
Weißdornhecke ungeschnitten Alte (Weißdorn-)Hecken in Form von Niederhecken prägen große Bereiche der Aller- und Weserniederungen. Sie wurden in der Vergangenheit als natürliche dornige Einzäunung von Viehweiden gepflanzt. Da heute eine landwirtschaftliche Notwendigkeit zur Erhaltung und Pflege dieser Hecken nicht mehr gegeben ist, gewährt der Landkreis privaten Eigentümern bzw. den Bewirtschaftern auf Antrag einen finanziellen Zuschuss für den ordnungsgemäßen Rückschnitt der Hecken. Dieser beträgt 2,25 Euro je lfd. Meter, womit der nicht unerhebliche Aufwand für einen "ordnungsgemäßen" Schnitt der Hecke anerkannt werden soll. Mit dem Antrag verpflichtet sich der Eigentümer bzw. Bewirtschafter zum langfristigen Erhalt der Hecke. Die Arbeiten dürfen nicht vor einer Besichtigung und Entscheidung über den Zuschussantrag begonnen werden.
Förderungsvoraussetzungen:
- Die Hecke liegt im sogenannten Außenbereich; Heckenpflege auf bebauten Grundstücken wird nicht gefördert.
- Die "Schnittbedürftigkeit" muss gegeben sein (letzter Schnitt vor ca. 10 Jahren).
- Die Schnittstellen müssen glatt sein, so dass ein Wiederaustrieb problemlos geschehen kann.
- Die "Stockhöhe" muss mindestens 1,20 m betragen. Dabei darf aber keinesfalls die alte Stockhöhe unterschritten werden.
- Geschnitten werden darf nur im Winterhalbjahr vom 1. Oktober bis Ende Februar.
Beratung und Antragstellung:
Für eine Antragstellung nehmen Sie bitte persönlich mit uns Kontakt auf. Wir beraten Sie im Vorfeld über die Förderfähigkeit der geplanten Maßnahme. Da die Mittel begrenzt sind, können Wartezeiten entstehen. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.
Kopfbaumpflege
Kopfbäume prägen an ihrem Standort in besonderer Weise das Landschaftsbild. Im Kreisgebiet gibt es derzeitig noch viele Kopfbäume, meist örtlich gehäuft und ortstypisch entstanden. Oft sind dies alte Kopfweiden (z. B. aus der Weidenrutengewinnung für Flechtwerk), aber auch Scheiteleschen und -eichen, die wegen des fehlenden wirtschaftlichen Nutzungsinteresses nicht mehr geschnitten werden. Die älteren Kopfbäume haben häufig Stammhöhlungen, die besonderen Tierarten als Unterschlupf und Bruthöhle dienen wie beispielsweise Steinkauz und Fledermaus, aber auch besonderen Insekten (Käferarten).
Werden die Bäume über längere Zeit nicht mehr geschnitten, wächst die Vielzahl der Triebe aus dem "Kopf" zu starken Stämmlingen aus, die letztlich durch ihr Übergewicht den Baum auseinanderbrechen lassen. Um den Untergang dieser Bäume zu verhindern, fördert der Landkreis auf Antrag den "ordnungsgemäßen" Schnitt dieser Bäume mit einem Betrag von 30,00 Euro je Baum. Bei Inanspruchnahme der Förderung verpflichtet sich der Eigentümer, den geförderten Baum mindestens 10 Jahre zu erhalten. Die Arbeiten dürfen nicht vor der Besichtigung des Baumes und der Entscheidung über den Zuschussantrag begonnen werden. Die Arbeiten sind nur in der Zeit vom 1. Oktober bis Ende Februar zulässig.
Beratung und Antragstellung:
Für eine Antragstellung nehmen Sie bitte persönlich mit uns Kontakt auf. Wir beraten Sie im Vorfeld über die Förderfähigkeit der geplanten Maßnahme. Da die Mittel begrenzt sind, können Wartezeiten entstehen. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.



