Inhaltsbereich
Hepatitis B
Was ist eine Hepatitis?
Eine Hepatitis ist grundsätzlich eine Entzündung der Leber, die vielfältige Ursachen haben kann. Eine wichtige Ursache kann eine Virusinfektion sein. Dabei können verschiedene Viren eine Rolle spielen. Die Viren werden zur Unterscheidung mit Buchstaben bezeichnet. Sehr unterschiedliche Verläufe der Erkrankung - z. B. akute oder chronische - sind möglich.
Wie wird eine Hepatitis B übertragen?
Hepatitis-B-Viren sind weltweit verbreitet. Die Erkrankung wird von Mensch zu Mensch weitergegeben und ist in unterschiedlichen Regionen der Erde unterschiedlich präsent. Das Virus wird dabei durch Körperflüssigkeiten transportiert (also nicht durch die Luft), vor allem Blut, Sperma und Vaginalsekret sind wichtige Übertragungsmedien. Die akute und die chronische Form der Hepatitis B können ansteckend sein.
- Geschlechtsverkehr – Risiko hoch, Übertragung häufig
Kondome können Risiko mindern - Kontakt zu virushaltigem Blut – Risiko hoch
Kontakt zu blutenden Verletzungen, gemeinsame Verwendung von Spritzen beim Drogengebrauch, eventuell auch gemeinsam verwendete Nagelscheren, Rasiermesser, Rasierapparate, Zahnbürsten, ggf. beruflicher Kontakt (medizinisches Personal) - auch bei Kontakt mit nicht ausreichend gereinigten und desinfizierten Instrumenten beim Tätowieren, Piercen, Ohrlochstechen, Akupunktur
- Eine infizierte Mutter kann unter der Geburt ihr Kind anstecken.
Wie äußert sich die Erkrankung?
Akute Erkrankung
Sie beginnt mit unspezifischen Symptomen wie Appetitlosigkeit, Müdigkeit, Gelenkschmerzen, Übelkeit, Erbrechen und Fieber. Später oft Geldfärbung der Haut und der Skleren (weiße Augenhaut) und Dunkelfärbung des Urins. Die Erkrankung kann aber auch ohne Symptome verlaufen. Bei Erwachsenen heilt sie oft aus.
Chronische Erkrankung
Von einer chronischen Erkrankung spricht man, wenn das Virus länger als 6 Monate im Blut nachweisbar bleibt. Infolge der chronischen Hepatitis B kann eine Leberzirrhose (knotiger Umbau der Leber) oder ein Leberkarzinom (Leberkrebs) entstehen. Häufig entwickelt sich eine chronische Infektion, ohne dass eine akute Erkrankung bemerkt wurde. Die Erkrankung wird unter Umständen erst nach Jahren oder Jahrzehnten erkannt.
Wie wird Hepatitis B erkannt?
Die Virusinfektion kann im akuten, aber auch im chronischen Stadium durch Untersuchung des Blutes nachgewiesen werden.
Wie wird Hepatitis B behandelt?
Heute gibt es Medikamente, mit denen man gegebenenfalls die Erkrankung behandeln kann. Ob das jedoch sinnvoll und wann es erforderlich ist, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Dazu sind vorab weitere Untersuchungen nötig.
Welche vorbeugenden Schutzmöglichkeiten gibt es?
- Es steht eine wirksame und gut verträgliche Impfung zur Verfügung.
1. Impfung: sofort
2. Impfung: einen Monat später
3. Impfung: 6 Monate nach der ersten Impfung
Impfempfehlung ab dem 3. Lebensmonat; Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. - Bei entsprechender Indikation gibt es auch eine Impfempfehlung der STIKO für Erwachsene – eine individuelle Risikobeurteilung übernimmt der Hausarzt.
- Auch für bestimmte Berufsgruppen ist eine Impfung empfohlen.
- Vermeidung von Kontakten mit Körperflüssigkeiten, Blut oder Blutbestandteilen.
- Nutzung von Kondomen bei Sexualverkehr, Impfung der ständigen Intimpartner
- Sollten Sie betroffen sein (Hepatitis-B-infiziert) informieren sie bitte behandelnde Ärzte und Zahnärzte und spenden Sie kein Blut, keinen Samen und keine Organe. Ihre Familien- und Haushaltsangehörigen sollten geimpft sein oder werden.
- Verwendung virustauglicher Desinfektionsmittel für mit Blut verunreinigten Gegenständen oder Wäschestücken.
Welche gesetzlichen Bestimmungen gelten?
Es besteht eine Meldepflicht nach §§ 6/7 Infektionsschutzgesetz (IfSG) für Ärzte und das Labor. Hepatitis-B-Virusträger dürfen unter Beachtung der üblichen Hygienemaßnahmen prinzipiell Gemeinschaftseinrichtungen besuchen bzw. ihrer Tätigkeit in diesen nachgehen, wenn von ihnen keine Infektionsgefährdung ausgeht. Empfohlen wird, alle Gruppenmitglieder und Beschäftigte gemäß den Empfehlungen der STIKO aktiv zu immunisieren. In Einzelfällen berät das zuständige Gesundheitsamt.
Welche Aufgaben hat das Gesundheitsamt?
Wenn im Einzelfall die Gefahr einer Weiterverbreitung besteht, kann die zuständige Behörde gemäß
§ 34 Abs. 9 IfSG weitere notwendige Schutzmaßnahmen anordnen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die schuldhafte (wissentliche) Ansteckung einer anderen Person mit dem Hepatitis-B-Virus als Körperverletzung gewertet und entsprechend bestraft werden kann.
Merkblätter zur Erkrankung gibt es in verschiedenen Sprachen. Diese erhalten Sie in der Zentrale des Gesundheitsamtes, Telefon 04231 15-500.
Ansprechpartner/in
| Sekretariat InfektionsschutzMartina Sackmann | |
| Landkreis Verden - Kreishaus, Zimmer 2148 (Gesundheitsamt, 2. OG) Lindhooper Straße 67 27283 Verden (Aller) Telefon: 04231 15-512 E-Mail: infektionsschutz@landkreis-verden.de | |