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Hinweise für Ihren Besuch
Die Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde des Landkreises Verden ist für alle Angelegenheiten zuständig, die Ihr Fahrzeug betreffen. Wir haben für Sie zu folgenden Zeiten geöffnet:
- Mo. und Di. 07.30 - 15.30 Uhr (durchgehend)
- Mi. und Fr. 07.30 - 12.00 Uhr
- Do. 08.00 - 12.00 Uhr und von 14.00 - 18.00 Uhr
Zu diesen Zeiten können Sie uns auch unter der Tel.-Nr. 04231 15-245 und unter der Fax-Nr. 04231 15-608 erreichen.
Die Kfz-Zulassungsstelle ist nur für Terminkunden geöffnet.
Ausnahme: Ab dem 05.05.2026 können an jedem Dienstag Zulassungsvorgänge ohne vorherige Terminvereinbarung getätigt werden.
Dafür können vor Ort in der Zeit von 7.30 bis 14.30 Uhr Tickets gezogen werden. Alle Kundinnen und Kunden mit Ticket werden auch an diesem Tag bedient, müssen aber gegebenenfalls – je nach Andrang – mit Wartezeiten rechnen. Achtung: Für den bisherigen Donnerstagnachmittag ohne Terminvereinbarung ist ab Mai wieder eine Vorab-Online-Terminbuchung erforderlich.
Autohändler und Zulassungsdienste
Autohändler und Zulassungsdienste können ihre Unterlagen montags und dienstags von 7.30 bis 13.00 Uhr, mittwochs und freitags von 7.30 bis 12.00 Uhr sowie donnerstags von 8.00 bis 12.00 Uhr am Händlerschalter abgeben und nach Abarbeitung wieder abholen.
Privatkunden
Privatkunden können ihren Zulassungsvorgang nur nach vorheriger Terminvereinbarung vornehmen. Wer sein Fahrzeug nur abmelden oder nur ein Kurzzeitkennzeichen ausstellen lassen möchte, kann dieses ohne vorherige Terminvereinbarung tun. Termine können ausschließlich online gebucht werden.
Um unnötige Menschenansammlungen vor der Zulassungsstelle zu vermeiden, bitten wir Sie, erst zu Ihrem Termin zu erscheinen. Ein früherer Aufruf der Wartenummer ist nicht möglich.
Zulassung für oder durch Dritte
Bei Zulassung für oder durch Dritte ist eine Vollmacht der Fahrzeughalterin bzw. des Fahrzeughalters erforderlich. Insbesondere ist darauf zu achten, dass dem Bevollmächtigten eine Einverständniserklärung ausgestellt wird, dass ihm die kraftfahrzeugsteuerlichen Verhältnisse bekannt gegeben werden dürfen.
Sie können mit Ihrer Vertretung auch eine der zahlreichen Zulassungsdienste beauftragen, die bestens mit den Formalitäten einer reibungslosen Fahrzeug-Zulassung vertraut sind. Sollten Sie Ihr Fahrzeug bei einem Fahrzeughändler erworben haben, gehört eine Zulassung im Allgemeinen zu den Serviceleistungen des Händlers.
Zulassung auf Gewerbe / Vereine / Partnerschaften usw.
Bei der Zulassung auf Gewerbe, Vereine, Partnerschaften usw. sind vorzulegen:
- aktueller Auszug aus dem Gewerberegister / Gewerbeanmeldung (bzw. aus den entsprechenden Registern), aus der die hiesige Geschäftsanschrift (bzw. entsprechende Anschrift) und die Geschäftsführerin bzw. der Geschäftsführer / die Prokuristin bzw. der Prokurist (bzw. die entsprechenden verantwortlichen Personen) hervorgehen (nicht älter als 3 Jahre)
- Vollmacht, die von der Geschäftsführerin bzw. dem Geschäftsführer / der Prokuristin bzw. dem Prokuristen (bzw. von den entsprechenden verantwortlichen Personen) zu unterzeichnen ist
- Personalausweis der Geschäftsführerin bzw. des Geschäftsführers / der Prokuristin bzw. des Prokuristen (bzw. der entsprechenden verantwortlichen Personen) in Kopie
Diese Unterlagen sind ausnahmslos bei jeder Zulassung einzureichen. Hierbei ist es irrelevant, ob es sich um ein langjährig bekanntes oder um ein neugegründetes Unternehmen handelt.
Bei Freiberuflern ist entsprechend ein Brief- bzw. Kopfbogen mit der aktuellen Firmenanschrift vorzulegen.
Bei GbRs ist zusätzlich ein Gesellschaftervertrag vorzulegen.
Kraftfahrzeugsteuer
Ab dem 01.07.2008 ist in Niedersachsen für die Zulassung eines Fahrzeuges Voraussetzung, dass der Halter bzw. die Halterin ein SEPA-Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung) für die Kfz-Steuer erteilt und keine Kraftfahrzeugsteuerrückstände vorhanden sind. Über Ausnahmen entscheidet das Zollamt Verden, Max-Planck-Straße 7, 27283 Verden (Aller), Tel. 0511 54699600.
Wie können Sie zahlen?
Zahlungen können mittels EC-Karte mit Geheimnummer oder als Barzahlung erfolgen. Für diesen Zweck steht in der Kfz-Zulassungsstelle ein Kassenautomat bereit. Außerdem können Sie direkt am Schalter mit Euroscheck zahlen. Zahlungen mit Kreditkarten sind nicht möglich.


