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i-KFZ - Internetbasierte Fahrzeugzulassung
Die „Internetbasierte Fahrzeugzulassung“ (i-Kfz) ist ein Projekt des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI).
Mit der internetbasierten Fahrzeugzulassung „i-Kfz“ können Sie Ihr Fahrzeug online an-, ab- und ummelden. Damit sparen Sie sich nicht nur den Weg in die Zulassungsstelle, sondern auch Geld. Denn die Kosten der internetbasierten Zulassung sind deutlich geringer als die Anmeldung vor Ort.
Mit Einführung von i-KFZ Stufe 4 am 01.09.2023 können nun auch juristische Personen (z. B. Autohäuser) i-Kfz nutzen.
Welche Vorgänge sind mit i-Kfz möglich?
- Neuzulassungen
- Abmeldungen
- Wiederzulassungen
- Tageszulassungen
- Umschreibungen mit und ohne Halterwechsel
- Auswahl von Elektro-, Saison- und Oldtimerkennzeichen
- Änderung der Halterdaten
Wie funktioniert i-Kfz?
- Online-Portal der Zulassungsbehörde aufrufen
- Identität digital nachweisen
- Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung freilegen
- Daten eingeben
- Antragsdaten werden automatisch überprüft
- Gebühr bezahlen
- Eingabe und Antrag bestätigen
- Antrag wird in Echtzeit geprüft
- Bescheide und Nachweise sofort abrufbar
- Fahrzeugdokumente und ggf. Plaketten werden per Post verschickt
Bei Neu- und Wiederzulassung oder Umschreibung:
- Vorläufigen Zulassungsnachweis ausdrucken und am Fahrzeug anbringen
- Sofort losfahren mit vorläufigem Nachweis
- Nach Erhalt der Zulassungspapiere Plaketten am Fahrzeug anbringen und Zulassungsbescheinigung mitführen
Welche Unterlagen werden benötigt?
Zur Identifizierung:
Bürgerinnen und Bürger:
- Personalausweis oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) jeweils mit aktivierter eID-Funktion inklusive sechsstelliger PIN und Smartphone mit kostenloser „AusweisApp“ oder via Kartenlesegerät
- oder alternativ: BundID mit ELSTER- Zertifikat oder eID/eAT-Authentifizierung
Juristische Personen:
- Mein Unternehmenskonto mit Elster-Zertifikat
Zur Zahlung der Kfz-Steuer:
- IBAN
Für eine Neuzulassung, Umschreibung und Wiederzulassung benötigen Sie zusätzlich:
- gültige Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
- gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsüberprüfung (SP)
- ggf. Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I, ehemals Fahrzeugschein) und ggf. Teil II (ZB II, ehemals Fahrzeugbrief) sowie ggf. Stempelplaketten mit Sicherheitscodes
Für die Abmeldung benötigen Sie keine Identifizierung, nur:
- ZB I und Stempelplaketten mit Sicherheitscodes
Gebühren:
Die Höhe der Gebühren ergibt sich aus der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) und setzt sich je nach Vorgang aus mehreren unterschiedlichen Einzeltarifen zusammen. Die genaue Gebühr kann erst ermittelt werden, wenn die Angaben im Online-Portal eingegeben sind und die Art der beantragten Zulassung feststeht. In den Beträgen sind unter anderem auch Gebühren für das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) sowie eventuell für ein Wunschkennzeichen enthalten. Die Gebühren können per GiroPay, PayPal oder Mastercard/Visa gezahlt werden.
Weitere Informationen:
Weitere Informationen zu i-KFZ finden Sie in den nachstehenden Links.


