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Jakobskreuzkraut
Das Jakobs-Greiskraut (Senicio jacobaea), das in der Umgangssprache auch Jakobskreuzkraut genannt wird, ist eine in Europa heimische Pflanze, deren Vorkommen in letzter Zeit in weiten Teilen Niedersachsens zugenommen hat.
Erkennung der Pflanze:
Beim Jakobskreuzkraut handelt es sich um eine zwei- bis mehrjährige Pflanze. Sie erreicht eine Wuchshöhe von 30 bis 100 cm und hat ihre Blütezeit von Juni bis September, die Hauptblüte erreicht sie am 25. Juli (St. Jakobstag). Bei den Blüten handelt es sich um goldgelbe margeritenartige Zungen- und Röhrenblüten, welche 13 Blütenblätter aufweisen. Zerriebene Blätter riechen unangenehm.
Die Rosettenblätter sind im 1. Jahr löwenzahnähnlich gelappt. Im 2. Jahr werden fiederteilige Blätter ausgebildet, bei denen die Seitenzipfel rechtwinklig abstehen und einem Kreuz ähneln, welches namensgebend ist. Nach der Blütezeit bildet die Pflanze, ähnlich dem Löwenzahn, flugfähige Samen aus, die durch den Wind verbreitet werden.
Gefahren:
Die gesamte Pflanze ist stark giftig. Bei Verzehr werden die Giftstoffe in der Leber gespeichert. Normalerweise wird die Pflanze von Tieren gemieden, jedoch von unerfahrenen Jungtieren teilweise aufgenommen. Die Gefährdung betrifft überwiegend Wiederkäuer und Pferde. Bei neueren Untersuchungen wurde nachgewiesen, dass das Jakobskreuzkraut für Schafe, Ziegen und auch für robuste Rinderrassen im Rahmen der Weidetierhaltung keine gesundheitsschädliche Wirkung hat.
Die Giftstoffe sind auch in Heu und Silage wirksam. Darin verlieren sie den typischen Eigengeruch und ihre Bitterkeit und bilden über das eingelagerte Winterfutter ein größeres Risiko für Tiere als auf der Weidefläche.
Vorkommen und Verbreitung:
Das Jakobskreuzkraut besiedelt Böden in offenen Bereichen von Halbtrockenrasen, trockenen Frischwiesen, Trockenwald-Säumen und Wegrainen.
Es breitet sich vermehrt auf Flächen aus, die keine geschlossene Grasnarbe aufweisen. Dies ist insbesondere auf überweideten Flächen der Fall, aber auch Brachflächen oder ausgewiesene Baugebiete können betroffen sein. Im Rahmen der Grünland- und Weidepflege sind daher alle Maßnahmen sinnvoll, die zu einer geschlossenen dichten Grasnarbe führen.
Darüber hinaus begünstigen auch die zunehmende Trockenheit sowie erhöhte Stickstoff- und Phosphorwerte die Ausbreitung der Bestände des Jakobskreuzkraut.
Eindämmung der Verbreitung sowie Bekämpfung:
Da es sich bei dem Jakobskreuzkraut um eine heimische Art handelt, gibt es im Pflanzenschutzrecht der Europäischen Union und damit auch im deutschen Pflanzenschutzrecht für die Kontrolle der Verbreitung keine gesetzliche Regelung. Für Flächeneigentümer besteht keine rechtliche Verpflichtung zur Bekämpfung des Jakobskreuzkraut. Die Durchführung von Maßnahmen zur Beseitigung und Eindämmung des Jakobskreuzkraut werden aber zum Schutze der Tierhaltenden sehr begrüßt.
Zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung des Jakobskreuzkraut sollten die Mähflächen (Heu- und Silagegewinnung) unbedingt vor der Samenreife geschnitten werden, d. h. vor der Blüte bzw. bei voller Blüte. Dies sollte so spät wie möglich erfolgen, damit die Pflanze stark geschwächt wird und nicht direkt neu austreibt. Eine zweite Mahd ist sinnvoll, so dass erneut austreibende Pflanzen nicht erst zur Blüte kommen können. Das Mahdgut sollte unbedingt vollständig von der Fläche beseitigt werden.
Einzelpflanzen sollten mit Beginn der Blüte vor der Samenreife möglichst mit Wurzel ausgerissen oder ausgestochen werden, um einen Wiederaustrieb zu vermeiden. Die Giftstoffe können zu Hautreizungen führen, daher ist das Tragen von wasserfesten Handschuhen sinnvoll.
Biologische Bekämpfungsmöglichkeiten könnten durch den Einsatz der Schmetterlingsraupe Jakobskrautbär (Blut-Bär) gegeben sein oder durch Rostpilze, die die Pflanze schädigen.
Der Einsatz von Herbiziden ist unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen möglich, sofern die aufgezeigten Maßnahmen zu keinem Erfolg führen. Diese Anwendung ist im Rosettenstadium der Pflanze (etwa 15 cm hoch) ratsam. Es ist dabei zu beachten, dass durch Herbizideinsatz abgestorbene Pflanzen trotzdem giftig bleiben.
In geschützten Gebieten ist bei einem geplanten Einsatz von Herbiziden die untere Naturschutzbehörde vorab zu beteiligen.
Die Anwendung von Herbiziden auf landwirtschaftlich genutzten Flächen unterliegt dem Pflanzenschutzgesetz. Auskunft hierüber erteilt der Pflanzenschutzdienst der Landwirtschaftskammer, der auf seiner Homepage weitere Informationen bereitstellt.
Entsorgung:
Ziel ist es, ein erneutes Auskeimen und Aufwachsen herausgerissener oder abgemähter Pflanzen zu verhindern. Blühende Pflanzen sollten daher über den Restmüll entsorgt werden. Blattrosetten ohne blühende Triebe können kompostiert werden oder auf der Fläche verbleiben.
Für größere Mengen ab 3 m³ ist der Landkreis bei der Vermittlung von Verwertungsmöglichkeiten behilflich. Auskunft erteilt Herr Büssenschütt, Telefon 04231 15-377.