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Kommunales Jobcenter Landkreis Verden
Seit dem 01.01.2005 können Erwerbsfähige für sich und die in ihrem Haushalt lebenden Angehörigen die sogenannte Grundsicherung für Arbeitssuchende erhalten. Gesetzliche Grundlage dafür ist das Zweite Sozialgesetzbuch (SGB II).
Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II im Landkreis Verden ist der Landkreis als sogenannte Optionskommune. Innerhalb der Kreisverwaltung nimmt das Kommunale Jobcenter Landkreis Verden diese Aufgaben wahr.
Die Aufgaben umfassen dabei
- die Leistungen zum Lebensunterhalt einschließlich der Übernahme der Kosten der Unterkunft (weitere Informationen s. Bürgergeld) sowie
- die Leistungen zur Eingliederung und Qualifizierung sowie zur Integration in den Arbeitsmarkt (weitere Informationen s. Arbeitsvermittlung und Beratung).
Mehr zum Thema Trägerschaftsmodelle im SGB II und zum Begriff der Optionskommune finden Sie im Internet unter www.kommunale-jobcenter.de.

