Die Wählerinnen und Wähler erhalten je einen Stimmzettel für jede Wahl, an der sie teilnehmen (z. B. einen für die Wahl des Kreistags und einen für die Wahl des Rats ihrer Gemeinde, ggf. auch jeweils einen Stimmzettel für die Wahl einer Hauptverwaltungsbeamtin oder eines Hauptverwaltungsbeamten für den Landkreis und für die Gemeinde).
Für die Wahl der Vertretungen (z. B. Kreistag, Gemeinderat) gilt ein Dreistimmenwahlrecht. Wählerinnen und Wähler können, anders als bei Bundestags- und Landtagswahlen, auf jedem Stimmzettel drei Kreuze machen.
Sie können alle drei Stimmen einem Wahlvorschlag in seiner Gesamtheit (Gesamtliste) oder einer einzigen Bewerberin oder einem einzigen Bewerber auf einem Wahlvorschlag geben (Kumulieren).
Die Stimmen können aber auch auf mehrere Gesamtlisten und/oder mehrere Bewerberinnen und Bewerber desselben Wahlvorschlags oder verschiedener Wahlvorschläge verteilt werden (Panaschieren).
Das Wahlsystem setzt voraus, dass alle Bewerberinnen und Bewerber auf dem Stimmzettel aufgeführt sind. Da eine einzige Kandidatenliste für das gesamte Wahlgebiet der Kreistagswahl eine zu große Zahl von Bewerberinnen und Bewerbern umfassen würde, erfolgt eine Aufteilung des Wahlgebiets in annähernd gleich große Wahlbereiche mit jeweils unterschiedlichen Kandidatenlisten.
Die Wahlbereiche für die Wahl des Kreistages lauten wie folgt:
Wahlbereich A
Wahlbereich B
- Stadt Verden (Aller)
- Gemeinde Dörverden
Wahlbereich C
- Gemeinde Oyten
- Flecken Ottersberg
Wahlbereich D
- Gemeinde Kirchlinteln
- Flecken Langwedel
- Samtgemeinde Thedinghausen
Sofern die Wahl einer Bürgermeisterin oder eines Bürgermeisters bzw. einer Landrätin oder eines Landrats in einem Wahlgebiet erfolgt, wird sie nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl durchgeführt.
Für jede dieser Direktwahlen haben die Wählerinnen und Wähler nur eine Stimme, die sie einer Bewerberin oder einem Bewerber durch Ankreuzen auf dem Stimmzettel geben können.
Erreicht eine Kandidatin bzw. ein Kandidat nicht die absolute Mehrheit (mehr als die Hälfte aller Stimmen), findet eine Stichwahl zwischen den zwei Kandidatinnen bzw. Kandidaten mit den meisten Stimmen statt.