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Krätze (Scabies)
Was ist Krätze (lateinisch Scabies)?
Krätze ist eine stark juckende, ansteckende Hautkrankheit. Verursacht wird sie durch Milben (winzige, kaum sichtbare Spinnentiere), die sich in die menschliche Haut graben und dort vermehren. Tiere befallen diese Milben praktisch nicht, sie benötigen den menschlichen Wirt zum Überleben.
Wie wird Krätze übertragen?
Meist ist dazu ein längerer, intensiver Hautkontakt zwischen Menschen erforderlich. Eine kurze Umarmung oder Händeschütteln reichen nicht. Bettwärme begünstigt die Übertragung (Kuscheln, Stillen, Pflege, Schlafen in einem Bett, Geschlechtsverkehr). Deshalb erfolgt die Weitergabe der Milben häufig innerhalb der Familie und in Gemeinschaftseinrichtungen (z. B. Kita, Altenheime). Eine indirekte Übertragung beispielsweise durch kontaminierte Wäsche ist selten.
Wie äußert sich die Erkrankung?
Bei einem Erstbefall vergehen 2 bis 5 Wochen, bis der Betroffene Symptome bemerkt. Innerhalb dieser Zeit kann er die Milben allerdings auch schon an enge Kontaktpersonen weitergeben. Kommt jemand wiederholt mit den Milben in Kontakt, treten die Symptome sehr viel schneller - bereits am 2. Tag - in Erscheinung.
Kennzeichnend und oft erster Hinweis ist ein starker Juckreiz, der nachts (in der Bettwärme) meist stärker wird. Es kommt dann zu Hautrötungen, Knötchen, Bläschen und Krusten, bevorzugt zwischen Fingern und Zehen, an Hand- und Fußgelenken, der Brust, am Bauch und in der Leistenregion (Penis), auch am Gesäß. Bei kleinen Kindern und bettlägerigen Personen können auch Kopf, Rücken und Handinnenflächen befallen sein. Eitrige Krusten bilden sich, wenn Bakterien in die aufgekratzte Haut gelangen.
Die Hauterscheinungen können sehr unterschiedlich ausgeprägt auftreten, von nur wenigen, schwer erkennbaren Hautarealen bis hin zu flächenhaft-ekzematös veränderter Haut. Das Ausmaß der Erkrankung ist auch abhängig von der Immunlage des Betroffenen und kann bei immungeschwächten Menschen erheblich sein (Sonderform Scabies crustosa - Borkenkrätze).
Wie wird die Diagnose gestellt?
Der Juckreiz ist typisch und hilft bei der Diagnosefindung. Der Hautbefund ähnelt jedoch manchmal dem Bild anderer Hauterkrankungen, weshalb die Erkrankung häufiger als Ekzem verkannt und nicht gleich entdeckt wird. Deshalb ist es wichtig, beim Arzt immer auf einen möglichen engeren Kontakt hinzuweisen. Manchmal lassen sich vom Arzt typische Milbengänge in der Haut finden.
Jeder, der engeren Hautkontakt mit einer betroffenen Person hatte, sollte während der darauffolgenden 6 Wochen auf Hautveränderungen und aufkeimenden Juckreiz achten und sich bei ersten Anzeichen zum Arzt begeben. Dabei kann ein Hautarzt aufgrund seiner technischen Möglichkeiten die Diagnose besonders sicher stellen.
Wie wird Krätze behandelt?
Zur Behandlung ist eine Kombination aus medikamentöser Therapie (üblicherweise mit einer antiscabiösen Creme, manchmal auch Tabletten) und umfassenden Hygienemaßnahmen nötig und dauert dann meist nur wenige Tage. Wasser und Seife allein reichen allerdings nicht aus.
A) In der Regel erfolgt eine äußerliche Behandlung der Haut mit einer Creme oder Lotion. Diese muss in ausreichender Menge (ca. 30 g Creme/Erwachsener) auf dem gesamten Körper (außer Gesicht und behaartem Kopf; keine Schleimhäute) unter Einbeziehung aller Körperfalten und der Nagelregion (Nägel vorher kürzen!) aufgebracht werden. Ein Vollbad oder eine gründliche Dusche vorher sind sinnvoll, die zu behandelnde Haut soll danach aber trocken sein. Die Creme muss einige Stunden (8 - 12 h) einwirken, weshalb sich die Anwendung vor dem Zubettgehen empfiehlt. Am Folgetag wird die Creme abgeduscht. In Abhängigkeit vom verwendeten Präparat muss der Vorgang evtl. an mehreren Tagen wiederholt werden. Danach kann die medikamentöse Behandlung beendet sein, oft ist jedoch eine Wiederholung nach ca. 7 Tagen sinnvoll.
B) Wenn bereits erfolglos äußerliche Behandlungen stattgefunden haben oder bei zu erwartenden Schwierigkeiten bei einer solchen Behandlung, werden Tabletten zur Therapie eingesetzt. Diese werden in Abhängigkeit vom Körpergewicht dosiert und alle auf einmal eingenommen. Diese Behandlung muss auf jeden Fall noch ein zweites Mal nach 7 bis 10 Tagen erfolgen. 24 Stunden nach Tabletteneinnahme sind die Milben abgetötet.
Eine besondere Herausforderung in der Krätzebehandlung stellen größere Ausbrüche in Altenheimen oder Gemeinschaftseinrichtungen dar.
Wichtig: Auch nach erfolgreicher Behandlung können Beschwerden (starker Juckreiz) noch einige Tage anhalten.
Hygienemaßnahmen
Nach Anwendung der Medikamente Kleidung, Bettwäsche und Handtücher komplett wechseln und wenn möglich bei 60 Grad in der Waschmaschine waschen. Gleiches gilt für die in den letzten 5 Tagen vor Behandlung benutzte Wäsche. Für weitere 4 Tage Bekleidung, Bettwäsche, Handtücher täglich wechseln und damit wie oben verfahren.
Kleidung und Gegenstände, die in den letzten 5 Tagen verwendet wurden und nicht gewaschen werden können, werden für mindestens 4 Tage in einem gut verschlossenen Plastiksack an einem warmen (Raumtemperatur), trockenen Ort gelagert. Auch chemische Reinigung oder Einfrieren für mindestens
24 h sind möglich.
Keine gemeinsame Nutzung von Wäsche, Handtüchern, Kissen, Decken und Kämmen! (Ansteckungsgefahr)
Textile Oberflächen in der Umgebung werden gründlich abgesaugt, übrige Flächen feucht gewischt.
Wer wird behandelt?
Neben den erkrankten Personen sollen Personen mit engem körperlichen Kontakt (z. B. Familienmitglieder und Sexualpartner, auch Pflegepersonen) in Absprache mit dem behandelnden Arzt zeitgleich mitbehandelt werden. Wegen der langen Zeitdauer bis zum Auftreten erster Symptome könnten diese bereits befallen sein, ohne es zu bemerken und damit unwissentlich die Milben weitergeben.
Welche gesetzlichen Bestimmungen gelten?
Gemäß Infektionsschutzgesetz dürfen Personen, die an Krätze erkrankt oder dessen verdächtig sind, in Gemeinschaftseinrichtungen keine Tätigkeiten ausüben. Auch die in einer Gemeinschaftseinrichtung Betreuten dürfen diese nicht betreten oder an Veranstaltungen teilnehmen, solange noch Weiterverbreitungsgefahr besteht (s. §§ 33, 34, 35.4, 36.3a). Ein ärztliches Urteil zur Wiederaufnahme in die Einrichtung ist nötig. Diese kann - bei sachgerechter Durchführung der Behandlung und der weiteren
Hygienemaßnahmen - u. U. bereits am nächsten Tag erfolgen.
Bei Bekanntwerden eines begründeten Verdachtes oder der Erkrankung haben die Betroffenen/Inhaber des Sorgerechtes dieses unverzüglich der Leitung der Gemeinschaftseinrichtung mitzuteilen.
Welche Aufgaben hat das Gesundheitsamt?
Wenn die Gefahr einer Weiterverbreitung besteht, kann die zuständige Behörde gemäß § 34 IfSG weitere notwendige Schutzmaßnahmen anordnen.
Merkblätter zur Erkrankung gibt es in verschiedenen Sprachen. Diese erhalten Sie in der Zentrale des Gesundheitsamtes, Telefon 04231 15-500.
Ansprechpartner/in
| Sekretariat InfektionsschutzMartina Sackmann | |
| Landkreis Verden - Kreishaus, Zimmer 2148 (Gesundheitsamt, 2. OG) Lindhooper Straße 67 27283 Verden (Aller) Telefon: 04231 15-512 E-Mail: infektionsschutz@landkreis-verden.de | |