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Öffentliches Auftragswesen / Vergaben
Als Gebietskörperschaft tritt der Landkreis Verden nach außen auch als Öffentlicher Auftraggeber auf. So werden diejenigen Auftraggeber bezeichnet, die bei der Vergabe eines Auftrages das Vergaberecht zu beachten haben. Dies umfasst eine Vielzahl an Gesetzen, Verordnungen und weiteren rechtlichen Normen, mit dem Ziel, einen fairen und transparenten Wettbewerb für auftragsinteressierte Unternehmen zu schaffen.
Der Landkreis Verden ist dabei sowohl für die Beschaffung von internen Leistungen als auch einzelner Beschaffungen kreisangehöriger Städte und Gemeinden zuständig. Letztere werden im Zuge interkommunaler Zusammenarbeit aus- und durchgeführt.
Das Öffentliche Auftragswesen umfasst die zwischen Vergabestellen und Wirtschaftsteilnehmern geschlossenen entgeltlichen Verträge. Dabei wird zwischen Bauleistungen und Liefer-/Dienstleistungen unterschieden.
Zentrale Vergabestelle
Aufgrund des stetig steigenden Auftragsvolumens und der zunehmenden Anforderungen an das Vergaberecht wurde im März 2018 eine Zentrale Vergabestelle (ZVS) geschaffen. Sie ist für die gesamte formale Abwicklung aller Vergabeverfahren, von der Einleitung bis hin zur Zuschlagserteilung, ab einem Auftragswert von 20.000 EUR zuständig. Durch die ZVS wird die vergaberechtliche Kompetenz gebündelt, um rechtssichere und möglichst effiziente Auftragsvergaben zu gewährleisten. Sie stellt zudem einen zentralen Ansprechpartner für Bieter bei Vergabeverfahren dar.
Vergabeunterlagen
Die Veröffentlichung der Ausschreibungen erfolgt über die Vergabeplattform vergabe.niedersachsen.de, welche an das „Deutsche Vergabeportal“ angebunden ist. Nach erfolgter Registrierung und dem damit verbundenen Zugang zu den sogenannten Vergabemarktplätzen, können dort entsprechende Vergabeunterlagen zu einzelnen Verfahren eingesehen und heruntergeladen werden. Tipps zur Registrierung und dem weiteren Umgang mit der Vergabeplattform sind hier zu finden.