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Rabenkrähen und Elstern
Die Rabenvögel sind eine Familie der Singvögel mit besonders eindrucksvollen Vogelgestalten. In Deutschland kommen acht Arten vor: Kolkrabe, Aaskrähe (mit den Unterarten Raben- und Nebelkrähe), Saatkrähe, Elster, Dohle, Alpendohle, Eichelhäher und Tannenhäher. Alle heben sich von anderen Singvögeln allein schon wegen ihrer Größe ab. Selbst der in Gestalt und Verhalten am ehesten an einen kleineren Singvogel erinnernde Eichelhäher wiegt 170 Gramm, etwa das Zehnfache eines Kleinvogels. Die Krähen sind mit 200 bis 400 Gramm etwa so groß und schwer wie mittelgroße Eulen. Der größte Rabenvogel, der Kolkrabe, ist immerhin so groß wie ein Mäusebussard, bei einem Gewicht von über 1,2 kg. Für vogelkundliche Laien ist es deshalb überraschend, dass es sich bei diesen Vögeln um Verwandte von Amsel, Drossel, Fink und Star handelt.
Unglücksrabe oder Götterbote?
Von den Raben geht eine eigenartige Faszination aus. Bis heute überwiegt jedoch bei den meisten Menschen ein Argwohn gegenüber Rabenvögeln, der seine Wurzeln in der frühen Kulturgeschichte hat. In der römischen und griechischen Antike war das Erscheinen der schwarzen "Raben", ob Kolkrabe, Aaskrähe, Saatkrähe oder Dohle, immer ein Zeichen nahenden Unglücks. Besonders Kriegsunglück und Tod konnten die "klugen" Raben in der Vorstellung der Menschen vorausahnen. Raben folgten den Heeren nicht ohne Grund aufs Schlachtfeld: schon damals war bekannt, dass sie Aas fressen. Die Germanen überließen den heiligen Tieren des Kriegsgottes Wotan, den Wölfen und Raben, sogar ganz bewusst ihre Gefallenen auf den Schlachtfeldern. Raben waren Sendboten aus der Welt der Götter. Zwei Raben, Hugin und Kunin, saßen immer auf der Schulter Odins und berichteten ihm, Gedanke und Erinnerung verkörpernd, was in der Welt passiere.
Auch die Elster galt immer als besonders gehasster Unglücksbote: sie verkörperte im heidnischen Mitteleuropa den Vogel der Todesgöttin. Saatkrähen, Dohlen und Aaskrähen waren nicht nur schwarze Unglücksvögel, sondern darüber hinaus auch deshalb schon immer besonders unbeliebt, weil sie den Bauern Samen auf den frischbestellten Feldern oder Früchte "stahlen". Die Krähen wurden deshalb als "Galgenvögel" zur Abschreckung von Artgenossen tot in die Felder gehängt. Bis in die Gegenwart war das "schwarze Gesindel" Ziel intensiver Verfolgung und Vernichtung. So ist es kein Wunder, dass diese zwiespältige Beziehung zwischen Menschen und Rabenvögeln trotz vieler neuer Erkenntnisse der Biologie noch immer nachwirkt. Das zeigt sich besonders, wenn über ihren Schutz diskutiert wird.
Bejagung von Rabenkrähen und Elstern
Wie alle anderen europäischen Vogelarten auch, gehören die Rabenvögel zu den gesetzlich besonders geschützten Arten. Nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) ist es verboten, wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen, zu töten oder ihre Entwicklungsformen, Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtstätten der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören.
Bis zur Neufassung des Niedersächsischen Jagdgesetzes war die Bejagung von Rabenvögeln grundsätzlich verboten. Lediglich zum Schutz der heimischen Tierwelt und zur Vermeidung erheblicher landwirtschaftlicher Schäden war eine Bejagung von Rabenkrähen und Elstern als genehmigungspflichtige Ausnahme möglich.
Nach Neufassung des Niedersächsischen Jagdgesetzes vom 16.03.2001 unterliegen Rabenkrähen und Elstern dem Jagdrecht. Außerhalb festgelegter Schonzeiten ist somit eine Bejagung durch den zuständigen Jagdausübungsberechtigten ohne eine erforderliche Genehmigung möglich geworden. Den zuständigen Jagdausübungsberechtigten nennt Ihnen die untere Jagdbehörde, die im Ordnungsamt des Landkreises angesiedelt ist.
Gegen die anderen Rabenvogelarten sind im Einzelfall und unter bestimmten Voraussetzungen lediglich Vergrämungsmaßnahmen außerhalb der Brut- und Aufzuchtzeiten möglich. Über diese Anträge entscheidet die untere Naturschutzbehörde (Landkreis Verden).