Inhaltsbereich
Sperrmüll (inkl. Elektro- und Elektronikgroßgeräte)
Zum Sperrmüll gehören z. B.:
- Schränke (große zerlegt), Sofas, Liegen, Tische, Stühle, Sessel
- Regalteile (nicht länger und breiter als 2,20 m x 1,50 m
- Bettgestelle, Matratzen
Herde und Öfen (ohne Öl und Schamottesteine) - Teppiche und Auslegeware (verschnürt)
- Staubsauger, Lampen, leere Koffer
- Fahrräder und Roller, Kinderwagen
- Gartenmöbel und -geräte, Rasenmäher (ohne Öl und Treibstoff)
- Wäschekörbe und -wannen
Außerdem können Elektro- und Elektronikgroßgeräte (größer 30 x 30 x 25 cm) separat zum Sperrmüll bereitgestellt werden. Dazu zählen z. B.:
- Fernseher, Computer, Drucker, Bildschirme, Musikanlagen
- Waschmaschinen, Kühlgeräte, Geschirrspüler, Wäschetrockner, Staubsauger
- Elektrorasenmäher
Die richtige Entsorgung:
Die kostenlose Abfuhr erfolgt auf Abruf. Je Haushalt sind höchstens zwei Abfuhren pro Jahr mit einer maximalen Menge von 5 cbm pro Abfuhr möglich.
Sie wollen eine Sperrmüllabfuhr anfordern? Das können Sie bequem online machen. Klicken Sie einfach hier.
Hier können Sie die Sperrmüllabfuhr online bestellen.
Die Abholung des Sperrmülls erfolgt in der Regel innerhalb von 3 Wochen nach Eingang der Bestellung. Der Abholtermin wird Ihnen mindestens 3 - 4 Tage vorher per E-Mail vom Entsorger mitgeteilt.
Eine Bestellung der Sperrmüllabfuhr ist auch über die Anforderungskarten (rosa) möglich, die bei allen Banken und Sparkassen, bei Stadt- und Gemeindeverwaltungen sowie bei der Kreisverwaltung ausliegen. Der Abfuhrtermin wird i. d. R. innerhalb von drei Wochen nach Eingang der Abrufkarte schriftlich mitgeteilt.
Am Tag der Abfuhr muss der Sperrabfall bis spätestens 7.00 Uhr vor dem Grundstück zur Abholung bereitgestellt werden. Sperrmüll ist so verpackt, gebündelt oder in sonstiger Weise geordnet bereitzustellen, dass die Straße nicht verschmutzt wird und ein zügiges Verladen durch zwei Personen von Hand möglich und zumutbar ist. Die bereitgestellte Menge darf 5 Kubikmeter je Abfuhr nicht überschreiten. Die Einzelstücke dürfen höchstens ein Gewicht von 70 kg und eine Größe von 2,20 m x 1,50 m x 0,75 m haben. Die Gewichtsbeschränkung gilt nicht für Haushalts-, Koch- und Waschgeräte.
Ein häufiges Ärgernis sind illegale Beistellungen durch Dritte, die dazu führen können, dass der Sperrmüllanmelder später die nicht zulässige Reste auf eigene Kosten selbst entsorgen muss. Das Risiko lässt sich minimieren, wenn der Sperrmüll - wie in der Abfallsatzung vorgesehen - erst am Tag der Abfuhr an die Straße gestellt wird. Auf diese Weise haben andere Personen nur eine geringe Chance, Gegenstände hinzuzustellen, die nicht als Sperrmüll entsorgt werden dürfen.
Für Rückfragen zum Termin - die vorherige Anmeldung muss online oder per Anforderungskarte erfolgt sein - wenden Sie sich bitte an die Fa. Karl Nehlsen GmbH & Co. KG, Tel. 04232 9317-13.
Wichtig: Die Elektro- und Elektronikgroßgeräte müssen ohne Batterien und Akkus und separat von den sonstigen Sperrmüllgegenständen bereitgestellt werden. Die Abholung erfolgt mit verschiedenen Fahrzeugen und ggf. zu unterschiedlichen Tageszeiten.
Achtung! Nicht zum Sperrmüll gehören z. B.:
- Elektro- und Elektronikkleingeräte, die kleiner als 30 x 30 x 25 cm sind (z. B. Bügeleisen, Bohrmaschine, Föhn). Kostenlose Abgabe auf den Abfallhöfen möglich.
- Türen und Fenster
- Sanitärkeramik und Fliesen, Wasch- und Toilettenbecken, Badewannen, Duschtassen und Boiler
- Heizkörper, Heizungskessel und -rohre
- Betonteile, Steine
- sämtliche Gegenstände aus Bau- und Umbauarbeiten
- Holzabfälle, Tierställe
- Fässer, Behälter, Kanister
- Behälter mit Reststoffen
- Flüssigkeiten aller Art
- ölhaltige Stoffe und Fette
- explosionsgefährliche Stoffe
- Öltanks
- Stahltüren
- Bauholz, Vertäfelungen, Zäune aller Art
- Parkettfußböden, Laminat
- Dämm-Material, Tapetenreste
- Dachpappe
- Teichfolien
- Spiegel und Glas
- Kraftfahrzeuge, Kfz-Teile und Reifen
- Gartenabfälle
- Altpapier und Pappe
- Hausmüll, Abfälle in Säcken und Kartons, sonstige Restabfälle
- Sperrmüllmengen über 5 Kubikmeter
Unser Tipp: Gebraucht-Möbellager
Zu schade zum Wegwerfen? Nutzen Sie die Abgabemöglichkeit für gut erhaltene, gebrauchsfähige Möbel und Elektrohaushaltsgeräte, Fahrräder, Spielzeuge und Haushaltsgegenstände beim Projekt "Gebrauchtmöbel ... und mehr" der Arbeit im Landkreis Verden (ALV). Weitere Informationen zum Projekt finden Sie hier.



