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Verwaltungswirtin/Verwaltungswirt
Als Verwaltungswirtin bzw. Verwaltungswirt (Sekretäranwärterin bzw. -anwärter) absolvierst Du eine 2-jährige Ausbildung und lernst vielfältige und breit gefächerte Aufgaben rund um die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Verden kennen.
Ausbildung zur Verwaltungswirtin bzw. zum Verwaltungswirt (Foto: Bernadeta Rudek)
Während der Ausbildung zur Verwaltungswirtin bzw. zum Verwaltungswirt lernst du unter anderem, Bürger zu informieren und zu beraten, Anschreiben, Gutachten und Bescheide zu erstellen sowie Rechtsvorschriften zu lesen und anzuwenden.
Mögliche Aufgaben sind z. B. das
- Bearbeiten und Prüfen von Anträgen, z. B. auf Bürgergeld oder auf einen Waffenschein
- Vorbereiten und Erstellen von Bescheiden,
- An- und Abmelden von Kraftfahrzeugen, Ausstellen von Führerscheinen
- Berechnen von Gebühren,
- Sicherstellen des Tierschutzes.
Die Ausbildung von Verwaltungswirten erfolgt in verschiedenen Fachdiensten mit unterschiedlichen inhaltlichen Schwerpunkten wie zum Beispiel Ordnung und Verkehr, Soziales, Bauordnung oder Jugend und Familie.
Ausbildungsablauf:
In der praktischen Ausbildungszeit lernst du beim Landkreis Verden einige der 16 Fachdienste kennen. In jedem einzelnen verbringst du ca. zwei bis drei Monate.
Die theoretische Ausbildung erfolgt in Blöcken beim Niedersächsischen Studieninstituts in Oldenburg (Grund- und Abschlusslehrgang). Die Ausbildungsdauer beträgt 2 Jahre. In dieser Zeit wirst du in das Beamtenverhältnis auf Widerruf berufen.
Weitere Informationen findest du auf der Internetseite des Niedersächsischen Studieninstituts (NSI).
Voraussetzungen:
Schulische Voraussetzungen:
- mindestens einen guten Realschulabschluss
- gute Noten in Deutsch und Mathematik
- gutes Sozial- und Arbeitsverhalten
Persönliche Voraussetzungen:
- Interesse an der Klärung rechtlicher Fragestellungen und Verwaltungstätigkeiten
- Freude am Umgang mit Menschen
- gute kommunikative Kompetenzen
Gehalt:
Während der Ausbildung erhältst du Anwärterbezüge in Höhe von 1.409,04 EUR pro Monat. Darüber hinaus werden Fahrtkosten (ÖPNV) zum NSI oder Kosten der Unterkunft (anteilig in einem festen Rahmen) übernommen.
Urlaub und Arbeitszeit:
Urlaubsanspruch: 30 Tage/Jahr
Arbeitszeit: 40 Stunden/Woche
Im Ausbildungsberuf „Verwaltungswirtin/Verwaltungswirt besetzen wir jedes Jahr mehrere Ausbildungsplätze. Bewerbungsschluss ist ca. drei Wochen nach Beendigung der Sommerferien des Vorjahres.
