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Wespen- und Hornissenberatung
Was Sie über Wespen, Hornissen, Wildbienen und Hummeln wissen sollten.
Hornisse - größte heimische Wespenart Bei vielen Menschen bricht Panik aus, wenn sie stachelbewehrten Insekten, insbesondere den gelb-schwarz gestreiften Wespen, begegnen oder gar eines ihrer kunstvoll aus Holz und Speichel gefertigten Papiernester in ihrer Nähe entdecken. Doch Angst und Panik im Zusammenhang mit diesen Tieren sind bei vernünftigem Umgang in der Regel unbegründet. Vorsicht ist allerdings bei bestehenden Allergien oder sehr kleinen Kindern geboten.
Auch Wespen haben ihren Platz im Naturhaushalt. In der Natur hängt alles mit allem zusammen, fehlt ein Bestandteil dieses Artengefüges, kann das negative Auswirkungen auch auf andere Arten haben.
Zu den stachelbewerten Insekten gehören auch die völlig harmlosen solitären Wildbienen und Hummeln, die eine sehr große Bedeutung für die Bestäubung zahlreicher Wildkräuter und Kulturpflanzen haben. In den letzten Jahren sind sie durch Pestizidausbringung und fehlende Brachen sowie durch die Vernichtung bunt blühender, ungenutzter Wegesäume in ihrem Bestand dramatisch zurückgegangen.
Wespen sind weder aggressiver noch giftiger als Honigbienen. Im Gegenteil, das Gift der Honigbiene ist viermal stärker als das Hornissengift. Wespen, Hornissen, Wildbienen und Hummeln stechen nur, wenn sie sich in irgendeiner Weise bedroht fühlen, beispielsweise wenn an ihrem Nest manipuliert wird, sie in den Mund oder unter die Kleidung geraten oder wenn sie eingeklemmt werden.
Lästig werden dem Menschen überhaupt nur zwei der insgesamt zwölf staatenbildenden Wespenarten. Dies sind die noch recht häufigen, individuenreichen Arten Deutsche und Gewöhnliche Wespe, die uns in den Sommermonaten an der Kaffeetafel den Kuchen oder beim Grillen das Grillfleisch streitig machen. Alle anderen Arten meiden den Menschen.
Alle wildlebenden Tierarten, somit auch die oben genannten Arten, dürfen ohne vernünftigen Grund nicht vernichtet werden (§ 39 Bundesnaturschutzgesetz). Die größte unserer heimischen Wespenarten, die Hornisse, und auch Hummeln und Wildbienen, stehen sogar unter dem besonderen Schutz der Bundesartenschutzverordnung.
Den ihr vorauseilenden schlechten Ruf hat die Hornisse völlig zu Unrecht. Sie ist die am wenigsten agressivste Wespenart. Dass drei Hornissenstiche einen Menschen töten, ist reiner Aberglaube. Wer sich ruhig und besonnen verhält, kann ein Hornissenvolk in unmittelbarer Nähe des Nestes ungefährdet beobachten.
Nur im Notfall: Umsiedlung oder fachgerechte Beseitigung des Wespenvolkes
Im Landkreis Verden ist für die Umsiedlung oder Beseitigung eines Wespenvolkes eine Ausnahmegenehmigung der Unteren Naturschutzbehörde einzuholen. Als besondere Serviceleistung hat der Landkreis Verden in allen Gemeinden ehrenamtlich tätige Faltenwespenbeauftragte eingesetzt, die telefonisch oder direkt vor Ort zum Thema kostenlos beraten, Umsiedlungsmöglichkeiten des Wespenvolkes prüfen und vornehmen oder als letzte Möglichkeit (z. B. bei echter Wespengiftallergie, Nest in Wohnräumen, Kleinkinder) die für die Vernichtung des Wespenstaates erforderliche Bescheinigung ausstellen. Grundsätzlich muss vorab aber immer geprüft werden, ob das Wespenvolk mit Hilfe geeigneter Abwehrmaßnahmen an Ort und Stelle verbleiben kann. Bitte beachten Sie, dass die Beraterinnen und Berater ehrenamtlich in ihrer Freizeit für den Artenschutz tätig sind.
Bitte führen Sie keine eigenmächtigen Vernichtungsversuche durch. Dieses kann tatsächlich gefährlich werden.
Alle Wespen eines Volkes bis auf die jungen Königinnen sterben im September/Oktober ab. Das alte kunstvoll gebaute Nest kann dann gefahrlos entfernt und die filigrane Papierwabenkonstruktion genauer betrachtet werden. Die Jungköniginnen gründen im nächsten Frühjahr an anderer Stelle ein neues Volk.
Wer wird tätig, wenn die Vernichtung des Wespenstaates unvermeidbar ist?
Ein ausgebildeter Insektenbekämpfer kann bei Vorlage der Ausnahmegenehmigung die Beseitigung eines Wespenstaates fachgerecht durchführen. Adressen lassen sich mittels Branchenbuch ausfindig machen. Die Kosten sind vom Auftraggeber zu zahlen.
Weitere Infos zum Thema Wespen erhalten Sie bei der Unteren Naturschutzbehörde, Frau Mahnke-Ritoff, Tel: 04231 15-757, und Frau Bielefeld, Tel: 04231 15-754.