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Baulastenauskunft

Allgemeine Informationen

Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann das Baulastenverzeichnis einsehen oder schriftliche Auskunft über mögliche Belastungen anfordern. Ein berechtigtes Interesse kann bei Kaufinteressenten, bei dinglich Berechtigten am Grundstück sowie bei künftigen Hypotheken- und Grundschuldgläubigern angenommen werden.

Auskünfte aus dem Baulastverzeichnis des Landkreises Verden können über das vorstehende Online-Formular angefordert werden. Es wird gebeten, diese Möglichkeit bevorzugt zu nutzen.

Wird nur eine einmalige Baulastenauskunft benötigt, so kann die Baulastenauskunft per E-Mail unter folgender Adresse angefordert werden: .

In der E-Mail geben Sie bitte die Flurstücksdaten an, die sich zusammensetzen aus der Gemarkung, der Flur sowie der bzw. den Flurstücksnummer(n). Außerdem wird noch eine Rechnungsanschrift benötigt. Die Baulastenauskunft wird dann per E-Mail erteilt.

Zuständigkeiten:
Für Ihr Anliegen gibt es je nach Ort unterschiedliche Zuständigkeiten:

  • für Baulastauskünfte im Gebiet der Stadt Verden (Aller): Stadt Verden (Aller)
  • für Baulastauskünfte im übrigen Kreisgebiet: Landkreis Verden

Gebühren:
Die Gebühren für Auskünfte bzw. Auszüge aus dem Baulastenverzeichnis richten sich nach der Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der Bauaufsicht (BauGO). Diese Gebührenpflicht bezieht sich auch auf Negativauskünfte.

Gebührenrahmen:
Auszug/Auskunft aus Baulastverzeichnis je Flurstück: 30,00 EUR


zuklappenAnsprechpartner/in
Frau Guth
Landkreis Verden - Kreishaus, Zimmer 2124 (Eingang Ost, 2. OG)
Lindhooper Straße 67
27283 Verden (Aller)
Telefon: 04231 15-319
E-Mail:
Frau Pietrek
Landkreis Verden - Kreishaus, Zimmer 2124 (Eingang Ost, 2. OG)
Lindhooper Straße 67
27283 Verden (Aller)
Telefon: 04231 15-8809
E-Mail:
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