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Barrierefreies Wohnen
Barrierefreiheit bedeutet die uneingeschränkte Nutzung aller Gegenstände, Objekte und Gebrauchsgüter (weitgehend ohne fremde Hilfe) durch alle Menschen, unabhängig von einer körperlichen, visuellen oder geistigen Einschränkung. Barrierefreie Wohnungen sind somit Universalwohnungen, die allen Menschen gleichen Komfort und Sicherheit bieten.
Je älter die Menschen werden, desto mehr Zeit wird in den eigenen vier Wänden verbracht, insbesondere wenn die Berufstätigkeit beendet ist. Dann beginnt auch das Thema "Barrierefreiheit" wichtiger zu werden.
Je länger Menschen in ihrer Wohnung oder in ihrem Haus wohnen, desto mehr Dinge sammeln sich an. Oftmals wird nicht realisiert, dass diese zunehmend zu einem Hindernis werden und das alltägliche Leben beschwerlich machen können. Auch beim Bau des Hauses bzw. Einzug in jungen Jahren wurde oftmals nicht auf Barrierefreiheit geachtet.
Stolperfallen wie Teppiche oder Schwellen, fehlende Handläufe und schlechte Beleuchtung sind nur einige Beispiele für Mängel im Haushalt, welche schon mit kleinen Veränderungen behoben werden können und den Alltag erleichtern!
Fragen Sie sich: Ist meine Wohnung, ist mein Haus barrierefrei? Machen Sie den Test! Am Ende der Seite finden Sie eine Checkliste zum Ankreuzen und mit hilfreichen Anlaufstellen, beispielsweise das „Musterhaus zum Wohnen mit Zukunft“ in Osterholz-Scharmbeck.
Wohnberatung
Im Landkreis Verden wird Wohnberatung durch den Senioren- und Pflegestützpunkt angeboten. Sie umfasst Beratung zu:
- Umbaumaßnahmen in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus, wie z. B. ein Badumbau oder die stufenlose Eingangsgestaltung
- Ausstattungsveränderungen, wie z. B. bequemere Möbel oder sichere Fußbodenbeläge
- technische Hilfsmittel, wie z. B. Badewannenlifter oder Haltegriffe
- Finanzierungsmöglichkeiten
- Wohnalternativen vor Ort
Wir bieten Ihnen an,
- sich kostenlos und unverbindlich zu informieren,
- gemeinsam mit Ihnen die für Sie beste Lösung zu erarbeiten,
- Sie bei der Antragstellung bei Kostenträgern zu unterstützen.
Wenn Sie Interesse an einer Wohnberatung haben, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.
Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten
Neben baulichen Veränderungen helfen oftmals schon einzelne Hilfsmittel, im Alltag besser zu recht zu kommen. Hilfsmittel werden gewöhnlich über die Sanitätshäuser vertrieben. Auch im Internet finden sich zahlreiche Anbieter. Bevor Eigenmittel eingesetzt werden, empfiehlt es sich, die Hausärztin bzw. den Hausarzt zu befragen, ob ein Hilfsmittel auf Kosten der Krankenkasse verordnet werden kann.
Eine Übersicht über Anlaufstellen zur Finanzierung von Hilfsmitteln und Umbaumaßnahmen finden Sie nachstehend.
Barrierefreies Wohnen im Landkreis Verden
Sollte eine Wohnungsanpassung nicht möglich oder gewünscht sein, kann ein Wohnungswechsel notwendig werden.
Barrierefreie bzw. barrierereduzierte Wohnungen sind jedoch nicht leicht zu finden, da sie zum Teil in Privatbesitz sind. Die Suche kann über das Internet (etwa private Kleinanzeigen) oder über Immobilienanzeigen (dort sind barrierefreie Wohnungen teilweise extra ausgewiesen) erfolgen.
Die Bürgerbüros in den Gemeinden geben Informationen zu barrierefreien Wohnungen. Außerdem gibt es bei der Kreisbaugesellschaft des Kreises Verden mbH einen gewissen Bestand an barrierefreien Wohnungen. Über den nachstehenden Link zur Kreisbaugesellschaft können Sie Angebote einsehen und sich mittels Interessentenformular registrieren lassen.
Betreutes Wohnen
Wenn neben dem Vermieten einer Seniorenwohnung auch ein gewisser Umfang an „Betreuungsleistungen“ angeboten wird, spricht man vom „Betreuten Wohnen“ oder „Wohnen mit Service“.
Die Bandbreite der angebotenen Zusatzleistungen kann von einfachen handwerklichen oder hauswirtschaftlichen Hilfen (Wäschedienst, Wohnungsreinigung) über Hilfen bei den alltäglichen Dingen (Erledigung von Schriftverkehr und Behördenangelegenheiten) bis hin zu ambulanten Pflegeleistungen (bzw. der Vermittlung solcher Leistungen) reichen. In der Regel können – abgesehen von einigen Grundleistungen – die weiterreichenden Leistungen bei Bedarf gebucht werden. Diese müssen nur dann bezahlt werden, wenn sie tatsächlich benötigt werden.
Wichtig zu wissen, dass es sich bei Betreutem Wohnen um Selbständiges Wohnen handelt. Eine 24-Stunden Betreuung wird nicht geleistet und bei schwerer Pflegebedürftigkeit muss mit einem Umzug in ein Pflegeheim gerechnet werden.
Eine allgemein gültige Begriffsdefinition oder verbindliche Qualitätsstandards für das „Betreute Wohnen“ gibt es nicht. Seit einigen Jahren gibt es die DIN 77800, die Qualitätsanforderungen für Betreutes Wohnen festlegt. Die Einhaltung dieser Norm ist aber nicht verbindlich vorgeschrieben, sondern es bleibt den Anbietern überlassen, ob sie sich dieser Prüfung unterziehen. Einige Punkte, auf die Sie achten sollten:
1. Wohnung/Wohnanlage und Umfeld
- Sind die Wohnungen und die Wohnanlage barrierefrei gestaltet und auf Ihre persönlichen Bedürfnisse ausgerichtet (z. B. Einkaufsmöglichkeiten in der Nähe, Anbindung an Bus/Bahn, Haustiere erlaubt)?
2. Grundleistungen
- Was enthält der Grundservice?
- Hausmeisterservice vorhanden?
- Notrufanlage vorhanden – wie besetzt?
- Kontaktperson vorhanden, die persönliche Hilfestellung leistet und weitere Dienstleistungen vermittelt?
- Wann und in welchem Umfang ist die Betreuungsperson für Sie da?
- Gemeinschaftseinrichtungen bzw. Angebote zur Förderung sozialer Kontakte
3. Wahlleistungen
- Welche Dienstleistungen sind abrufbar (z. B. Mahlzeiten-, Wäschedienst, Wohnungsreinigung, Handwerksdienstleistungen in der Wohnung)?
- Besteht Wahlfreiheit bei der Auswahl der Leistungen und Hilfen?
- Ist bei Pflegebedürftigkeit oder Demenz ein Umzug in ein Heim erforderlich?
4. Vertragsgestaltung
- Welches Leistungsangebot beinhaltet der Preis?
- Sind die Kosten überprüfbar den einzelnen Leistungsbereichen zuzuordnen? (Sowohl der Mietvertrag als auch der Betreuungs-/Servicevertrag sollte das gesamte Angebot transparent und detailliert darstellen)
Weitere Informationen finden Sie über die am Ende der Seite genannten Links.

