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Denkmalrechtliche Genehmigung
Einer Genehmigung der unteren Denkmalschutzbehörde des Landkreises Verden bedarf, wer
- ein Baudenkmal beseitigen, verändern, instand setzen oder wiederherstellen will.
- die Nutzung eines Baudenkmals ändern will.
- in der Umgebung eines Baudenkmals Anlagen errichten, ändern oder beseitigen will, die das Erscheinungsbild des Denkmals beeinflussen.
Bei baulichen Maßnahmen an einem Baudenkmal, die gleichzeitig nach der niedersächsischen Bauordnung genehmigungspflichtig sind, schließt die Baugenehmigung die denkmalrechtliche Genehmigung ein.
Zuständigkeiten:
Für Ihr Anliegen gibt es je nach Ort unterschiedliche Zuständigkeiten:
- Genehmigungen im Bereich der Stadt Verden (Aller): Stadt Verden (Aller)
- Genehmigungen im übrigen Kreisgebiet: Landkreis Verden
Hinweise zur Beantragung einer denkmalrechtlichen Genehmigung:
Die beabsichtigte Maßnahme kann formlos beim Landkreis Verden beantragt werden. Es ist empfehlenswert, einen Architekten, der mit Althaussanierungen, mit altem tradierten Handwerk und alten Techniken vertraut ist, mit der Ausarbeitung eines groben Renovierungskonzeptes zu beauftragen. Je nach Umfang der anstehenden Maßnahme kann es erforderlich sein, eine Bestandsaufnahme des Gebäudes zu erstellen. Auf dieser Grundlage können die neuen Planungen erfolgen.
Aufbauend auf diesen Unterlagen führt die untere Denkmalschutzbehörde unter Beteiligung des Maßnahmenträgers und des Architekten eine Vorbesprechung vor Ort durch. Dabei werden die baudenkmalpflegerischen Belange erörtert und das Vorhaben soweit abgestimmt, dass die relevanten Unterlagen gefertigt werden können und das Genehmigungsverfahren zügig verlaufen kann.
Ansprechpartner/in
| Imke Stöver | |
| Landkreis Verden - Kreishaus, Zimmer 2102 (Eingang Ost, 2. OG) Lindhooper Straße 67 27283 Verden (Aller) Telefon: 04231 15-330 Telefax: 04231 15-603 E-Mail: imke-stoever@landkreis-verden.de | |

