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Schülerbeförderung
Schülerbeförderung
Der Landkreis Verden ist Träger der Schülerbeförderung. Maßgeblich ist § 114 des Niedersächsischen Schulgesetzes in Verbindung mit der Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Verden vom 3.7.2020 (siehe Dokumente). Die Beförderung wird - soweit möglich - im Rahmen des öffentlichen Personennahverkehrs durchgeführt. Der Landkreis Verden bestimmt die Art der Beförderung.
Der Landkreis Verden befördert die in seinem Gebiet wohnenden Schülerinnen und Schüler oder erstattet ihnen bzw. ihren Erziehungsberechtigten die notwendigen Aufwendungen nach der Satzung für die Schülerbeförderung in der Fassung vom 03.07.2020, wenn die Entfernung von der Wohnung zur Schule
- beim Besuch der Klassen 1 bis 4 sowie des Schulkindergartens und von Sprachfördermaßnahmen mehr als 2 km
- beim Besuch der Klassen 1 bis 10 der Förderschulen mehr als 2 km
- beim Besuch der Klassen 11 und 12 der Förderschulen mit dem Schwerpunkt 'Geistige Entwicklung' mehr als 2 km
- beim Besuch der Klassen 5 bis 10 der allgemein bildenden Schulen mehr als 3 km
- beim Besuch der Berufseinstiegsschule sowie der ersten Klasse von Berufsfachschulen, soweit die Schülerinnen und Schüler diese ohne Sekundarabschluss I - Realschulabschluss - besuchen, mehr als 4 km
beträgt.
Die Überprüfung des Anspruchs auf Schülerbeförderung erfolgt automatisch nach Anmeldung an der Schule. Ein separater Antrag auf Schülerbeförderung ist nur bei Anmeldungen an der Schule im laufenden Schuljahr notwendig, z. B. bei Zuzug aus einem anderen Landkreis oder Bundesland.
Schülerinnen und Schüler mit Hauptschulabschluss, die die BBS Verden besuchen wollen, stellen einen Antrag auf Schülerbeförderung. Der Antrag ist einzureichen per E-Mail unter schulweg@landkreis-verden.de oder postalisch unter Landkreis Verden, Stabstelle Planung - Schülerbeförderung -, Lindhooper Straße 67, 27283 Verden (Aller).
Fahrtkostenerstattungen
Für Eltern, die ihre Kinder mit dem privaten PKW zu Schule fahren wollen, gibt es die Möglichkeit der Erstattung von Fahrtkosten. Die Voraussetzungen richten sich nach § 4 der Satzung über die Schülerbeförderung des Landkreises Verden. Nicht erstattungsfähig sind z. B. Fahrten, bei denen eine zumutbare Busverbindung - ggf. auch mit Umsteigen - besteht.
Für eine Fahrtkostenerstattung mit Privat-PKW sind zwei Schritte erforderlich:
Schritt 1: Die Benutzung des privaten PKW für Fahrten zur Schule und zurück bedarf der vorherigen Genehmigung durch den Landkreis. Dafür ist der „Antrag auf Genehmigung zur Nutzung des eigenen Kraftfahrtzeuges für den Schul- und Praktikumsweg“ auszufüllen und beim Landkreis einzureichen. Der Antrag kann nachstehend heruntergeladen werden.
Bei einer Berechtigung erteilt der Landkreis eine Genehmigung. Diese ist Voraussetzung für eine spätere Fahrtkostenerstattung.
Schritt 2: Für die Erstattung der Fahrkosten ist der nachstehende „Antrag auf Erstattung von Fahrtkosten für den Schulweg mit eigenem Kraftfahrtzeug“ auszufüllen. Die Anträge auf Fahrtkostenerstattung sind beim Landkreis jeweils bis spätestens zum 31.10. des laufenden Jahres für das abgelaufene Schuljahr einzureichen, also für das Schuljahr 2023/2024 bis spätestens zum 31.10.2024. Sie können auch während des laufenden Schuljahres eingereicht werden.
Antragsunterlagen:
- Antrag auf Schülerbeförderung (hier)
- Antrag auf Erstattung von Fahrtkosten für den Schulweg mit öffentlichem Linienverkehr (pdf-Formular, s. u.)
- Antrag auf Erstattung von Fahrtkosten für den Schulweg mit eigenem Kraftfahrzeug (pdf-Formular, s. u.)
Die Anträge sind auch über die Schule erhältlich.
Ansprechpartner/in
| Anträge auf Schülerbeförderung, Anträge auf Erstattung von Fahrtkosten, Ausnahmegenehmigungen gem. § 63 Abs. 3 NSchGBritt Hüser | |
| Landkreis Verden - Kreishaus, Zimmer 1121 (Eingang West, 1. OG) Lindhooper Straße 67 27283 Verden (Aller) Telefon: 04231 15-311 E-Mail: schulweg@landkreis-verden.de Arbeitszeit: | |
| Busverkehr, SchülerbeförderungAnke Harms | |
| Landkreis Verden - Kreishaus, Zimmer 1121 (Eingang Ost, 1. OG) Lindhooper Straße 67 27283 Verden (Aller) Telefon: 04231 15-579 E-Mail: schulweg@landkreis-verden.de | |
