Inhaltsbereich
Umgang mit wildlebenden Fundtieren
Sie haben ein wildlebendes hilfloses oder verletztes Tier gefunden! Wer hilft und berät?
Amphibien und Reptilien (z. B. Frösche, Schildkröten, Schlangen)
Alle Amphibien- und Reptilienarten sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz besonders bzw. streng geschützt. Neben aufgefundenen wildlebenden Exemplaren kann es vorkommen, dass z. B. nicht heimische Reptilien aus einer Terrarienhaltung entwichen sind.
Auskünfte erteilt die Untere Naturschutzbehörde, Frau Mahnke-Ritoff, Tel. 04231 15-757, E-Mail: antje-mahnke-ritoff@landkreis-verden.de, oder Bettina Bielefeld, Tel. 04231 15-754, E-Mail: bettina-bielefeld@landkreis-verden.de.
Fledermäuse
Bei Auffinden von Fledermäusen (z. B. auch bei Dachsanierungsarbeiten!) nehmen Sie bitte Kontakt zur Unteren Naturschutzbehörde auf.
Alle Fledermausarten sind nach dem Naturschutzgesetz besonders bzw. streng geschützt.
Igel
Da es im Landkreis Verden keine Igelstation gibt und auch das Tierheim nicht in der Lage ist, Igel aufzunehmen, ist bei Aufnahme eines Igels Eigeninitiative des Finders erforderlich. Die Naturschutzbehörde ist gern bereit, entsprechende Informationen über die artgerechte Haltung zur Verfügung zu stellen. Die Tiere sind nach dem Winterschlaf wieder an ihrem Fundort auszusetzen.
Im Herbst werden häufig vermeintlich hilflose Igel in menschliche Obhut genommen, obwohl dieses in vielen Fällen nicht erforderlich wäre. Oft reicht es aus, den Tieren draußen im Garten igelgerechtes Futter anzubieten, damit sie sich das für den Winterschlaf notwendige Gewicht von ca. 600 g anfressen können.
Die Kriterien, unter welchen Voraussetzungen eine Aufnahme eines Igels überhaupt erforderlich ist, finden Sie unserer Seite Igelschutz - aber richtig!
Die beste Hilfe für Igel ist die Einrichtung eines naturnahen Gartens mit Kompostecke und Reisighaufen, einheimischen Pflanzen und der weitestgehende Verzicht auf Pestizideinsatz.
Jagdbares Wild
Zuständig sind die jeweiligen Jagdausübungsberechtigten. Die zuständigen Ansprechpartner sind bei der Unteren Jagdbehörde des Landkreises zu erfragen.
Vögel
Jungvögel, die aus dem Nest gefallen sind und unverletzt erscheinen, sollten aus Schutz vor Beutegreifern, wenn möglich zurück ins Nest oder an einen höheren Standort in der Nähe gesetzt werden. Die Aussage, dass sich die Elterntiere danach nicht mehr um ihre Jungen kümmern würden, ist falsch.
Weder das Tierheim noch die Untere Naturschutzbehörde können sich um aufgefundene Singvögel kümmern. Deshalb sollte sich jeder vorher genau darüber im Klaren sein, dass er bei einer Aufnahme eines Wildvogels ausreichend Zeit, Platz und Geduld bis zur Genesung braucht. Eventuell fallen auch Tierarztkosten an. Weitere Informationen finden Sie hier.
Eine Ausnahme liegt bei Weißstörchen vor, für die es im Landkreis Verden eine spezielle Betreuungsstation gibt. Darüber hinaus gibt es eine Greifvogelpflegestation für Greifvögel und Eulen in Ottersberg.
- Weißstörche: Storchenpflegestation Verden, Frau Müller, Tel. 0170 2859771; Wildstorchbetreuer Herr Joachim Winter, Tel. 04235 9572072
- Greifvögel und Eulen: Greifvogelpflegestation Ottersberg, Herr Blank, Tel. 0160 98355188
Wildtier- und Artenschutzzentren in Niedersachsen
Größere, anerkannte Wildtier- und Artenschutzzentren in Niedersachsen, die sich u. a. um verletzte bzw. aufgefundene Wildtiere verschiedenster Arten kümmern und auch eine tierärztliche Betreuung gewährleisten, sind:
- Wildtier- und Artenschutzzentrum Sachsenhagen
Hohe Warte, 31553 Sachsenhagen
Tel.: 05725 708730
E-Mail: info@wildtierstation.de - NABU Artenschutzzentrum Leiferde
Hauptstraße 20, 38542 Leiferde
Tel.: 05373 6677
E-Mail: nabuartenschutzzentrum@t-online.de
Internet: www.nabuzentrum-leiferde.de