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Unterstützung für Menschen in und aus der Ukraine
Wichtiger Hinweis zur postalischen Erreichbarkeit von Geflüchteten
Gastgeber, die geflüchtete Menschen aus der Ukraine aufgenommen haben, mögen die Namen der Personen bitte an ihrem Briefkasten benennen, um eine Postzustellung von Unterlagen zu ermöglichen. Anderenfalls kommen die Schreiben als unzustellbar zurück.
Die dramatische Situation in der Ukraine zwingt viele tausende Ukrainerinnen und Ukrainer aktuell dazu, ihr Heimatland zu verlassen. Zahlreiche Flüchtlinge haben die Bundesrepublik und auch den Landkreis Verden erreicht. Die meisten von ihnen sind bei Familien, Verwandten oder Bekannten privat untergekommen. Aktuell ist nicht abzusehen, wie viele Menschen weiterhin den Landkreis Verden erreichen werden. Der Landkreis und die Gemeinden sind darauf vorbereitet weitere Flüchtlinge aufzunehmen, die nicht privat eine Unterkunft finden können.
Unterkunftsangebote für Geflüchtete
Der Landkreis Verden sucht längerfristig verfügbaren Wohnraum für eine mögliche Unterbringung geflüchteter Menschen. Dabei würde der Landkreis selbst als Mieter auftreten. Haben Sie Interesse an einer Vermietung, dann füllen Sie bitte das nachstehende Online-Fomular aus. Alternativ können Sie sich auch per E-Mail bei wohnungsangebote@landkreis-verden.de melden.
>>> Hier geht es zum Online-Formular Unterkunftsangebote für Geflüchtete
Anmeldung / private Unterbringung
Verwandte, Freunde, Bekannte und andere Personen, die zwischenzeitlich Flüchtlinge aus der Ukraine aufgenommen haben, werden gebeten, sich unbedingt beim Einwohnermeldeamt ihres Wohnsitzes zu melden und die geflüchteten Personen registrieren zu lassen. Parallel können Passkopien der untergebrachten Personen mit der aktuellen Wohnungsanschrift an die Ausländerbehörde per E-Mail: termine-abh@landkreis-verden.de übersandt werden. Anschließend erfolgt seitens der Ausländerbehörde eine automatische Kontaktaufnahme.
Die Anmeldung ist im Bedarfsfall auch die Voraussetzung für den Bezug von Sozialleistungen und medizinischer Versorgung.
Sozialleistungen / Medizinische Versorgung
Sollten ukrainische Staatsangehörige hilfsbedürftig sein, beispielsweise in Bezug auf Unterkunft, Verpflegung oder medizinische Versorgung, besteht grundsätzlich eine Leistungsberechtigung nach den sozialen Hilfesystemen in Deutschland.
Ab dem 01.06.2022 sind Geflüchtete aus der Ukraine, die aufgrund der Anwendbarkeit der Massenzustrom-Richtlinie erkennungsdienstlich behandelt worden sind, eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Abs. 1 AufenthG beantragt haben und denen eine entsprechende Fiktionsbescheinigung nach § 81 AufenthG ausgestellt worden ist, für leistungsberechtigt nach dem Sozialgesetzbuch - 2. Teil (SGB II) erklärt, sofern weitere Voraussetzungen erfüllt sind.
Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II haben alle erwerbsfähigen hilfebedürftigen Personen zwischen 15 und 65 Jahren und 10 Monaten sowie ihre Angehörigen. Dabei sind das Einkommen und das Vermögen aller Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft unter bestimmten Voraussetzungen zu berücksichtigen.
Zu einer Bedarfsgemeinschaft gehören die erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und deren Partner, außerdem die dem Haushalt angehörenden unverheirateten Kinder, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Ab Vollendung des 25. Lebensjahres stellen die Kinder eine eigene Bedarfsgemeinschaft dar und müssen einen eigenen Antrag stellen.
Personen, die nicht erwerbsfähig sind oder bereits die Altersgrenze von derzeit 65 Jahren und 10 Monaten erreicht haben, sind dann nach dem Sozialgesetzbuch - 12. Teil (SGB XII) leistungsberechtigt. Ebenso fallen Kinder unter 15 Jahren, die nicht mit ihren Eltern eingereist sind, unter das Leistungssystem des SGB XII.
Entsprechendes gilt für Personen, denen eine Rückkehr in ihr Heimatland nicht möglich ist. Der Bewilligungszeitraum wird auf längstens sechs Monate verkürzt.
Bei der Entscheidung über die Leistungsberechtigung muss jedoch zunächst ggf. vorhandenes Vermögen und Einkommen vorrangig eingesetzt werden, bevor Hilfe des Staates in Anspruch genommen werden kann.
Leistungsbeziehende sind verpflichtet, jede Änderung in ihren persönlichen Verhältnissen mitzuteilen, zum Beispiel, wenn sie umziehen, weitere Personen in ihren Haushalt ein- oder ausziehen, sie Arbeit aufnehmen, Kinder geboren werden, etc. Bei der Verletzung dieser Mitwirkungspflichten müssen möglicherweise zu Unrecht gezahlte Leistungen erstattet werden.
Medizinische Versorgung
Als Leistungsberechtigte nach dem SGB II oder SGB XII erhalten die Geflüchteten Zugang zum System der gesetzlichen Krankenversicherung. Dafür ist es notwendig, dass sich die Geflüchteten selbst eine Krankversicherung auswählen und dort anmelden. Nach Vorlage der Mitgliedsbescheinigung kann der Landkreis dann die Mitgliedsbeiträge zahlen.
Kosten der Unterkunft
Wenn eine Wohnung/Ferienwohnung angemietet werden soll, lassen Sie einmal die Vermieterbescheinigung vom Vermieter ausfüllen. Sobald diese vorliegt, kann der Landkreis Verden prüfen, in welcher Höhe Kosten übernahmefähig sind. Achtung: Der Mietvertrag muss vor Unterschrift vorgelegt werden, da die Angemessenheit der Wohnung geprüft werden muss. Andernfalls können möglicherweise die Miete und die Mietkaution nicht übernommen werden. Den Vordruck der Vermieterbescheinigung finden Sie hier.
Der Landkreis Verden ist nur zuständig für Wohnungen, die im Kreisgebiet angemietet werden. Wenn die Flüchtlinge in Familien unterkommen, wird zunächst davon ausgegangen, dass das Wohnen erst einmal kostenfrei ist. Anderenfalls sprechen Sie bitte die zuständige Sachbearbeitung direkt an (s. nachstehende Telefonliste).
Kindergeld
Unabhängig von einer Erwerbstätigkeit haben die aus der Ukraine Geflüchteten im SGB II-Bezug einen Anspruch auf Kindergeld, wenn sie mit ihren Kindern zusammenleben. Es ist wichtig, dass die betroffenen Personen zeitnah einen Antrag auf Kindergeld bei der Familienkasse Niedersachsen-Bremen, 30131 Hannover, stellen. Informationen zum Kindergeld – auch in ukrainischer und russischer Sprache – erhalten Sie auf der Internetseite Kindergeld für Geflüchtete aus der Ukraine. Den Antragsvordruck sowie die zugehörige Anlage und ein Merkblatt sind auf folgender Internetseite verfügbar: Merkblätter und Formulare der Familienkasse.
Antragstellung:
Für die Gewährung der Leistungen nach dem SGB II muss ein Antrag beim Landkreis Verden, Fachdienst Arbeit, Lindhooper Straße 67, 27283 Verden, gestellt werden. Den Antragsvordruck finden Sie ebenfalls nachstehend.
Auszahlung der Leistungen
Die Auszahlung der Leistungen erfolgt im Normalfall per Überweisung auf ein deutsches Bankkonto. Solange keine Bankverbindung vorhanden ist, finden die Auszahlungstermine in der Kreisverwaltung statt. Hierfür erhalten die Geflüchteten jeweils monatlich eine entsprechende Termineinladung per Post. Es wird darin gebeten, sich zu dem in der Termineinladung genannten Termin in der Kreisverwaltung, Eingang West, einzufinden.
Für einen reibungslosen Ablauf der Auszahlung ohne längere Wartezeiten sollten die Geflüchteten sich zeitnah um ein eigenes Konto bemühen.
Anträge und Merkblätter:
Merkblatt: Leistungen nach dem SGB II / Ukraine [weiter]
Merkblatt: Leistungen nach dem SGB II / Ukraine - Пам'ятка про соціальні виплати по другому тому Соціального кодексу (SGB II) / Україна Травень 2022 [weiter]
Antrag auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch - Zweites Buch - (SGB II) - Erstantrag [weiter]
Telefonliste: Zuständigkeit Fachdienst 52 - Ukraine [weiter]
Arbeitsaufnahme
Nach der Anmeldung der ukrainischen Staatsbürgerinnen und -bürger beim Einwohnermeldeamt übersendet die Ausländerbehörde eine Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis. Nach Antragsbearbeitung wird eine Bescheinigung über die Antragstellung mit einer Entscheidung zur Beschäftigung ausgestellt. Bis dahin darf keine Arbeit aufgenommen werden.
Merkblatt: Arbeiten in Niedersachsen/Deutschland - Deutsch [weiter]
Merkblatt: Arbeiten in Niedersachsen/Deutschland - Ukrainisch - Працевлаштування в Нижній Саксонії/в Німеччині [weiter]
Merkblatt: Arbeiten in Niedersachsen/Deutschland - Russisch - Трудоустройство в Нижней Саксонии/в Германии [weiter]
Konten für Ukraine-Flüchtlinge
Die Kreissparkasse Verden wird auf Basis der aktuellen Entscheidungen der BaFin ab sofort Konten für ukrainische Flüchtlinge eröffnen, sofern diese einen gültigen Reisepass oder auch eine gültige ukrainische ID-Karte vorlegen können. Voraussetzung ist zudem die Vorlage einer Meldebescheinigung.
Die Kreissparkasse weist darauf hin, dass wenn lediglich ein ukrainischer Bürgerpass, handschriftlich in kyrillischer Schrift erstellt, vorliegt, kein kostenloses Konto bereitgestellt werden kann bzw. keine Kontoeröffnung möglich ist. Geflüchtete ohne Englischkenntnisse werden gebeten, bei Besuch der Kreissparkasse in Begleitung eines Übersetzers zu erscheinen.
Geld- und Sachspenden
Aktuell helfen eher Geldspenden an die bekannten Konten der Hilfsorganisationen, um das Leid vor Ort zu lindern. Die Hilfsorganisationen haben einen konkreten Überblick über die Bedarfe an Lebensmitteln oder medizinischen Produkten und können diese mit Hilfe des gespendeten Geldes dann auch gezielt zur Verfügung stellen. Bitte achten Sie bei Ihrer Spende, dass die aufrufende Organisation über das DZI Spenden-Siegel verfügt.
Sachspenden sollten nur auf gezielte Aufrufe von Hilfsorganisationen, Vereinen oder der Kommunen hin erfolgen. Sachspenden sind nur dann sinnvoll, wenn ihre Sammlung, Lagerung und Weiterverteilung gesichert ist.
Nachstehende überregionale Bündnisse und Hilfsorganisationen rufen zu Geldspenden auf:
"Bündnis Entwicklung Hilft" und "Aktion Deutschland Hilft"
IBAN: DE53 200 400 600 200 400 600
BIC: COBADEFFXXX
Commerzbank
Stichwort: ARD/Nothilfe Ukraine
www.spendenkonto-nothilfe.de
"Bündnis Entwicklung Hilft" ist ein Zusammenschluss von Brot für die Welt, Christoffel-Blindenmission, DAHW, Kindernothilfe, medico international, Misereor, Plan International, terre des hommes und Welthungerhilfe. German Doctors und Oxfam sind assoziierte Mitglieder.
www.entwicklung-hilft.de
"Aktion Deutschland Hilft" ist ein Zusammenschluss von 23 deutschen Hilfsorganisationen, darunter action medeor, ADRA, Arbeiter-Samariter-Bund, AWO International, CARE Deutschland, Habitat for Humanity, HELP - Hilfe zur Selbsthilfe, Johanniter-Unfall-Hilfe, Malteser Hilfsdienst, World Vision Deutschland, Der Paritätische (darüber aktiv: arche Nova, Bundesverband Rettungshunde, Freunde der Erziehungskunst Rudolf Steiners, Hammer Forum, Handicap International, Help Age Deutschland, Kinderverband Global-Care, LandsAid, SODI und Terra Tech)
www.aktion-deutschland-hilft.de
Ärzte der Welt e. V.
IBAN: DE06 1203 0000 1004 3336 60
BIC: BYLADEM1001
Deutsche Kreditbank
Stichwort: Ukraine
www.aerztederwelt.org
Deutsches Rotes Kreuz e. V.
IBAN: DE63 3702 0500 0005 0233 07
BIC: BFSWDE33XXX
Bank für Sozialwirtschaft
Stichwort: Nothilfe Ukraine
www.drk.de
Humedica
IBAN: DE35 7345 0000 0000 0047 47
BIC: BYLADEM1KFB
Sparkasse Kaufbeuren
Stichwort: Ukraine
www.humedica.org
KOLPING INTERNATIONAL Cooperation e. V.
IBAN: DE74 4006 0265 0001 3135 00
BIC: GENODEM1DKM
DKM Darlehnskasse Münster eG
Stichwort: Ukraine-Hilfe
www.kolping.net
Save the Children e. V.
IBAN: DE92 1002 0500 0003 292912
BIC: BFSWDE33BER
Bank für Sozialwirtschaft
Stichwort: Nothilfe Kinder Ukraine
www.savethechildren.de
SOS-Kinderdörfer weltweit
IBAN: DE22 4306 0967 2222 2000 00
BIC: GENODEM1GLS
GLS Gemeinschaftsbank
Stichwort: Humanitäre Hilfe Ukraine
www.sos-kinderdoerfer.de
UNICEF
IBAN: DE57 3702 0500 0000 3000 00
BIC: BFSWDE33XXX
Bank für Sozialwirtschaft
Stichwort: Ukraine
www.unicef.de
UNO-Flüchtlingshilfe e. V.
IBAN: DE78 3705 0198 0020 0088 50
BIC: COLSDE33
Sparkasse KölnBonn
Stichwort: Nothilfe Ukraine
www.uno-fluechtlingshilfe.de/
Franziskaner Helfen
IBAN: DE83 3705 0198 0025 0014 47
BIC: COLSDE33XXX
Sparkasse KölnBonn
Stichwort: Nothilfe Ukraine
www.franziskaner-helfen.de
Schulbesuch von Kindern und Jugendlichen
Das Regionale Landesamt für Schule und Bildung Lüneburg hat die Schulen in Niedersachsen informiert, dass alle Kinder und Jugendlichen im schulpflichtigen Alter grundsätzlich in die Schulen aufgenommen werden können.
Für die Schulanmeldung wenden Sie sich bitte direkt an die jeweilige Schule.
Dabei ist bei den Grundschulen (Klasse 1 bis 4) die aktuelle Wohnanschrift entscheidend für den Schulbesuch der Kinder. Da in der Stadt Verden besonders viele ukrainische Flüchtlinge untergebracht sind und es in der Stadt mehrere Grundschulen gibt, finden Sie hier eine Übersicht über die zuständige Grundschule nach Straßennamen.
Bei den weiterführenden Schulen besteht die Wahl zwischen verschiedenen Schulformen. So gibt es in jeder Gemeinde eine Oberschule (in Dörverden, Kirchlinteln, Thedinghausen, Langwedel, Ottersberg und in der Stadt Verden) oder aber eine Integrierte Gesamtschule (in der Stadt Achim und der Gemeinde Oyten). Darüber hinaus gibt es in der Stadt Verden und in der Stadt Achim jeweils zwei Gymnasien sowie eines im Flecken Ottersberg.
Daneben kommen in Einzelfällen möglicherweise auch die Förderschulen im Landkreis Verden in Betracht, welche die einzelnen Förderschwerpunkte abdecken. Hier bietet sich die Kontaktaufnahme zum Förderzentrum Achim an.
Ehrenamtliche Sprachmittler gesucht
Sie sprechen Ukrainisch und/oder Russisch und möchten als ehrenamtlicher Sprachmittler unterstützen? Dann senden Sie uns eine E-Mail an dolmetschen@landkreis-verden.de mit folgenden Angaben:
- Name, Vorname
- Sprachkenntnisse
- Telefonnummer
- Verfügbare Zeiten
Es ist kein sofortiger Einsatz geplant. Bei Bedarf melden wir uns bei Ihnen.
Aufnahme unbegleiteter Kinder und Jugendlicher
Der Landkreis Verden sucht Familien, die Kinder oder Jugendliche bei sich zu Hause aufnehmen möchten, die ohne Erziehungsberechtigte in Deutschland einreisen. Diese sogenannten unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge werden auf unbestimmte Zeit bleiben, aber nicht auf Dauer. Für diese Kinder wird ein Vormund bestellt, der die rechtlichen Angelegenheiten regelt. Es wäre gut, wenn sich in den ersten Wochen der Unterbringung in der Familie Zeit genommen werden kann, um die Eingewöhnung des Kindes oder Jugendlichen zu begleiten.
Interessierte Familien wenden sich bitte - am besten mit dem bereits ausgefüllten Formular - per E-Mail unter FEM51@landkreis-verden.de an den Fachdienst Jugend und Familie.
Informationen / Sicherheit für geflüchtete Frauen
Auf dem Weg über die rettenden Grenzen wartet eine neue Gefahr auf die Flüchtenden: Schlepper oder Menschenhändler versuchen die Not der Fliehenden auszunutzen. Frauen und Kinder sind oft auf sich allein gestellt und es droht ihnen unter anderem sexuelle Ausbeutung.
Wenn Sie derzeit Menschen aus der Ukraine helfen, eine Unterbringung zu finden, lassen Sie besondere Aufmerksamkeit walten bei der Vermittlung:
- Es ist sehr wichtig, dass Namen und Adressen dieser Unterkünfte bekannt sind und dokumentiert werden.
- Insbesondere sollten die Ankommenden vor der Vermittlung registriert werden.
- Werden den Frauen „günstige Verdienstmöglichkeiten mit Unterkunft“ angeboten, sollten die Helfenden kritisch nachfragen und den Kontakt mit den vermittelten Frauen und Kindern halten.
Wichtige Information für geflüchtete Frauen - ВАЖЛИВА ІНФОРМАЦІЯ ДЛЯ ЖІНОК-БІЖЕНОК [weiter]
Sicherheitsinformationen für geflüchtete Frauen und Kinder - Важлива інформація для безпеки жінок та дітей! [weiter]
KOK - Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e. V.
Ukrainische Kraftfahrzeuge
Ukrainische Fahrzeuge von Fahrzeughaltern, die sich auf der Flucht vor dem Krieg in Deutschland aufhalten, sollen zunächst für den Zeitraum von einem Jahr (bis 01.03.2023) als vorübergehend im Inland angesehen werden, sofern der ukrainische Halter oder Fahrer nichts Gegenteiliges erklärt. Eine Umschreibung des Fahrzeugs muss nach jetziger Lage nicht erfolgen.
Wohnraumbeschaffungsprogramm des Landkreises Verden
Der Landkreis Verden hat ein Wohnraumbeschaffungsprogramm aufgelegt, mit dem die Schaffung von zusätzlichem Wohnraum in bestehenden Immobilien gefördert werden kann. Weitere Informationen finden Sie hier.
Weitere nationale Hilfeangebote (z. B. Deutsche Bahn, Telekom)
Deutsche Bahn: Kostenloses Bahnfahren
Informationen auf Ukrainisch, Englisch und Deutsch
Telekom: Kostenlose SIM-Karten für Geflüchtete aus der Ukraine
Informationen auf Ukrainisch und Deutsch
Telekom: Telefonzellen - Kostenlose Telefonate in die Ukraine
Informationen auf Ukrainisch und Deutsch
Weitere Informationen:
Willkommen in Deutschland
Informationen des Bundesministerium des Innern und für Heimat
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Ласкаво просимо до Німеччини.
Krieg in der Ukraine - Fragen und Antworten
Informationen des Landes Niedersachsen
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Fragen und Antworten zur Einreise aus der Ukraine
Informationen des Bundesministeriums des Innern und für Heimat
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Fragen und Antworten zur Einreise aus der Ukraine und zum Aufenthalt in Deutschland
Informationen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge
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Fragen und Antworten zur Einreise aus der Ukraine und zum Aufenthalt in Deutschland
Informationen der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration
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