Inhaltsbereich
Jugendhilfe im Strafverfahren
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Allgemeinen Sozialdienstes (ASD) begleiten und beraten im Rahmen der Jugendgerichtshilfe straffällige Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 14 bis 21 Jahren in Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz (JGG).
Es ist Aufgabe der Jugendgerichtshilfe, die erzieherischen und sozialen Gesichtspunkte im Verfahren vor dem Jugendgericht zur Geltung zu bringen. Hierzu werden die Lebens- und Familienverhältnisse, der Werdegang, das bisherige Verhalten des Jugendlichen oder jungen Erwachsenen sowie alle übrigen Umstände im persönlichen Gespräch erörtert.
Kontakt - Allgemeiner Sozialdienst (ASD)



