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Partnerschafts-, Trennungs- und Scheidungsberatung
Mütter und Väter haben Anspruch auf Beratung in Fragen der Partnerschaft. Ziel dieser Beratung ist es, die Familie hinsichtlich eines partnerschaftlichen Zusammenlebens zu unterstützen und bei der Bewältigung von Konflikten und Krisen in der Familie zu helfen.
Im Falle einer Trennung oder Scheidung der Eltern ist die Klärung der künftigen Beziehung der Eltern und Kinder untereinander erforderlich. Daher soll die Beratung bei einer weiterhin gemeinsamen Wahrnehmung der Elternverantwortung unterstützen und unter angemessener Beteiligung des betroffenen Kindes oder Jugendlichen die Entwicklung eines einvernehmlichen Konzeptes begleiten.
Die Familiengerichte teilen dem Fachdienst Jugend und Familie die Namen und Anschriften der Eltern mit, so dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bezirkssozialdienstes die Eltern über das kostenlose und unverbindliche Beratungsangebot unterrichten können. Ist von einem Elternteil die Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge beantragt, ist der Fachdienst Jugend und Familie verpflichtet, in diesem Verfahren vor dem Familiengericht mitzuwirken.
Bevor Sie mit dem anderen Elternteil eine persönliche Beratung in Anspruch nehmen wollen, können Sie sich unter den nachstehenden Links vorab selber informieren.
Darüber hinaus gibt es im Kreisgebiet auch das Angebot der Katholischen Kirche im Bistum Hildesheim zur Ehe-, Familien- und Lebensberatung Verden.
Kontakt - Allgemeiner Sozialdienst (ASD)




