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Regionales Raumordnungsprogramm 2016, 2. Änderung (Windenergie + mitgezogene Folgeänderungen)
Der Landkreis Verden ändert sein Regionales Raumordnungsprogramm zum Thema Windenergie. Dies erfolgt in einem 2. Änderungsverfahren. Ziel der Überarbeitung ist, Vorranggebiete Windenergienutzung zur Erfüllung der gesetzlich vorgegebenen Teilflächenziele Windenergie auszuweisen.
Die allgemeinen Planungsabsichten wurden am 03.05.2019 öffentlich bekanntgemacht. Ein 1. Entwurf 2021 hat im Frühjahr 2022 das Beteiligungsverfahren durchlaufen. Dieser 1. Entwurf beruhte noch auf der alten Rechtslage vor Inkrafttreten des Windenergieflächenbedarfsgesetzes (28.07.2022).
Inhalt des 2. Entwurfs der 2. Änderung des RROP 2016 ist die Flächenbereitstellung von Vorranggebieten Windenergienutzung zur Erreichung des gesetzlich vorgegebenen verbindlichen regionalen Teilflächenziels 2027 aus dem Niedersächsischen Windenergieflächenbedarfsgesetz (NWindG). Die Beteiligung zum 2. Entwurf 2025 fand vom 11.08.2025 bis 02.10.2025 statt. Es können keine Stellungnahmen mehr abgegeben werden.
Derzeit findet die Auswertung der abgegebenen Stellungnahmen statt. Es ist jedoch bereits absehbar, dass ein dritter Entwurf erforderlich ist. Siehe dazu Mitteilungsvorlage 19.126 - 7. Ergänzung. Mit diesem ist frühestens in der 2. Häfte des Jahres 2026 zu rechnen.
Die Unterlagen zum 2. Entwurf 2025 können weiterhin unter Dokumente 2. Entwurf abgerufen werden.
Ansprechpartner/in
| Karin Vesper | |
| Landkreis Verden - Kreishaus, Zimmer 2124 (Eingang Ost, 2. OG) Lindhooper Straße 67 27283 Verden (Aller) Telefon: 04231 15-205 E-Mail: Karin-Vesper@landkreis-verden.de | |