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Übernahme der Kindertagespflegekosten
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Antrag auf Förderung der Kindertagespflege
Kindertagespflege ist die Betreuung eines Kindes für einen Teil des Tages oder ganztags im Haushalt der Kindertagespflegeperson oder im Haushalt der Eltern bzw. des alleinerziehenden Elternteils. Ein Zuschuss zu den Kosten der Tagespflege dient der Sicherstellung der Kinderbetreuung, um insbesondere die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu ermöglichen.
Die Höhe des Zuschusses zur Tagespflege ergibt sich aus § 9 der "Satzung des Landkreises Verden zur Förderung der Kindertagespflege und die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Kindertagespflege". Die Voraussetzungen für die Leistung sind, dass
- ein Antrag fristgemäß gestellt wird und
- die Betreuung durch eine geeignete Kindertagespflegeperson erfolgt.
Tagespflegegeld kann längstens bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres des Kindes gewährt werden.
Der Kostenbeitrag richtet sich nach dem Einkommen, der Anzahl der kindergeldberechtigten Kinder in der Familie und der tatsächlichen monatlichen Betreuungszeit. Der Beitrag ist der Anlage zur Satzung zu entnehmen.
Weitere Informationen finden Sie in den nachstehend aufgeführten Dokumenten und Formularen zur Kindertagespflege.
Hinweis:
Eine Vermittlung von Tagespflegepersonen erfolgt im Auftrag des Fachdienstes Jugend und Familie durch den Verein für Kindertagespflege im Landkreis Verden e. V. und nur ausnahmsweise durch den Pflegekinderdienst des Fachdienstes. Informationen zum Verein für Kindertagespflege im Landkreis Verden finden Sie hier.
Kontakt:
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