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Erklärung der gemeinsamen elterlichen Sorge
Die nicht verheiratete volljährige Mutter hat mit der Geburt ihres Kindes grundsätzlich die alleinige elterliche Sorge. Will sie mit dem Vater des Kindes das Sorgerecht gemeinsam ausüben, dann können beide eine Sorgeerklärung beurkunden lassen. Voraussetzung hierfür ist die rechtswirksame Feststellung der Vaterschaft. Die Sorgeerklärungen können schon vor der Geburt des Kindes abgegeben werden. Beurkundungen sind bei jedem Jugendamt oder Notar möglich.
Heiraten die Eltern einander, haben sie damit automatisch die gemeinsame elterliche Sorge.
Sind sich die Eltern nicht über das Sorgerecht einig, kann eine Entscheidung des Familiengerichtes herbeigeführt werden.
Sofern die Mutter noch minderjährig ist, gelten besondere Bestimmungen (s. Vormundschaft / Pflegschaft).
Ansprechpartner/in
| Buchstaben A - KFrau Mell | |
| Landkreis Verden - Kreishaus, Zimmer 0005 (Eingang West, EG) Lindhooper Straße 67 27283 Verden (Aller) Telefon: 04231 15-487 Telefax: 04231 15-609 E-Mail: jufa-beistandschaft@landkreis-verden.de | |
| Buchstaben L - ZFrau Habekost | |
| Landkreis Verden - Kreishaus, Zimmer 0001 (Eingang West, EG) Lindhooper Straße 67 27283 Verden (Aller) Telefon: 04231 15-8730 Telefax: 04231 15-609 E-Mail: jufa-beistandschaft@landkreis-verden.de | |



